Kreise, Kreis Düren: Um die Verbreitung der Vogelgrippe zu vermeiden, hat der Kreis Düren eine Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet angeordnet. Bislang galt diese nur in der Gemeinde Vettweiß. Ab sofort sind Halter von Geflügel dazu verpflichtet, Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ausschließlich in geschlossenen Ställen oder vergleichbaren Vorrichtungen zu halten, die gegen Einträge von außen und dem Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Zudem sind vorgeschriebene Hygienemaßnahmen zum Schutz der jeweiligen Tierbestände strikt einzuhalten. Darüber hinaus sind Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt, weiterhin untersagt.
Die „Aviäre Influenza“ (Vogelgrippe) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch durch die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion leicht ausbreiten kann. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren weist in diesem Zusammenhang vorsorglich nochmals darauf hin, dass ausnahmslos jeder Geflügelhalter zur Meldung seines Bestandes beim Amt verpflichtet ist (Kontakt: Telefon: 02421 – 221915, E-Mail: ).
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