Hürtgenwald: Die Gemeinde Hürtgenwald möchte am 15. März, 18.00 Uhr die Ausweisung weiterer Windkonzentrationszonen im Gemeindegebiet beschließen. Die Konzentrationszone am Ochsenauel sind bei den Naturschützern und in der Nachbargemeinde Kreuzau sehr umstritten. Würde doch nach Ansicht der Obernmaubacher Bürgerinitiative BI Ochsenauel http://www.biochsenauel.de/ die Aufstellung der drei geplanten Windräder die Ortsansicht von Obermaubach und das Landschaftsbild des Rurtals beschädigen.
Auch der Geologische Dienst des Landes NRW hat Bedenken angemeldet. Die nur drei Kilometer von der geologischen Station Großhau entfernt geplanten Anlagen würden durch ihren Infraschall das Erdbebenwarnsystem des Landes NRW unbrauchbar machen.
Die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet im Rathaus Hürtgenwald in Kleinhau statt. Auf der Tagesordnung steht die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen.
Nähere Informationen: https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4220/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MjyGawKWz8Vo8Xi2Ne0GJ
In der gleichen Sitzung soll ein Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes Nr. K 14 zur Errichtung von Windkraftanlagen „Petersberg“ im Ortsteil Raffelsbrand entschieden werden. Zu dieser Vorlage sind die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen mit den dazugehörigen, von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro VDH Projektmanagement GmbH, erarbeiteten Stellungnahmen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen aufgeführt. In der Sitzung werden Herr von der Heide jun. und Herr Schütt von VHD Projektmanagement GmbH anwesend sein und die Planunterlagen erläutern, aber auch für Fragen zur Verfügung stehen.
Nähere Information: https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4220/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0Nf-MaxEaz8Vm6TGJ
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Aufstellung des Bebauungsplans „Windanlagen auf dem Ochsenauel“ im Ortsteil Brandenberg. Hierzu gibt es allerdings nur eine Sachinformation der Verwaltung: „Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. B 5 „Windpark Ochsenauel“ kann aufgrund vorliegender Bedenken des Geologischen Dienstes, die noch nicht geklärt sind, nicht beraten bzw. gefasst werden.“
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