EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Keinen Schönheitspreis gewinnt die vielfach geflickte Oberstraße in Golbach, das soll sich ändern. [Foto: gkli]

Volles Programm im Kaller Rat

Kall: Ungewöhnlich großes Interesse seitens der zahlreich erschienenen Bürger erfuhr der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall bei seiner vergangenen Sitzung am Dienstag. Unter anderem Lehrer und Eltern, Bürger aus Golbach und vom Hochwasser geschädigte Einwohner aus Rinnen nahmen regen Anteil am Geschehen.

Grundschule in Zahlen:

Die Zukunft der Grundschule stand im Ausschuss auf dem Plan. Der Hintergrund: Das Kaller Grundschulgebäude ist mächtig in die Jahre gekommen und zu klein für seine Zwecke, das ist seit Jahren bekannt. Das Kaller Hauptschulgebäude steht ab Sommer 2018 leer, auch das ist seit Jahren bekannt. Der Ausschuss für Schulen und Soziales hatte vor gut einer Woche die Verwaltung beauftragt, grobe Kostenschätzungen vorzunehmen, was die Zukunft der beiden Gebäude betrifft. EIFELON berichtete.

Erhard Sohn, Vorsitzender des Ausschusses für Liegenschaften und Forst, fächerte gemeinsam mit Lothar Schatten, Mitarbeiter für Gebäudeunterhaltung bei der Gemeinde Kall, die Zahlen auf: „Variante A: 6,2 Millionen würde die Ertüchtigung des Grundschulgebäudes mit Erweiterungsbau kosten, da müssten noch 1.220 Quadratmeter angebaut werden. Variante B: 4,2 Millionen würde die Ertüchtigung der leerstehenden Hauptschule kosten und Variante C: 9,5 Millionen Euro ein Neubau für die Grundschule.“ Peter Schmitz (CDU) meinte zu den Zahlen: „Die Zahlen haben bei uns zu Schnappatmung geführt.“ Raimund Patt, pädagogischer Gutachter des Grundschulkonzepts inklusive Offener Ganztagsschule, sprach sich für einen Umzug der Grundschule in das Hauptschulgebäude aus. Als Grund eins nannte er den Platz für die notwendige Programmfläche von rund 2.500 Quadratmetern, den er der zukünftigen Grundschule zumisst.

Auf die Frage, was genau „Programmfläche“ sei, sagte Patt:

Das ist die Fläche, wo was los ist mit Kindern.

Flure, sanitäre Anlagen und Technikräume zählen nicht dazu. Da das Hauptschulgebäude 3.240 Quadratmeter Programmfläche aufweist, bliebe also auch noch Luft nach oben, sollte die Kaller Grundschule einmal vierzügig werden, was der Fachmann nicht ausschließt. Das derzeit noch in Gebrauch befindliche Grundschulgebäude weist 1.720 Quadratmeter „Programmfläche“ auf. Diese Schule zu ertüchtigen und zu erweitern, hält Patt nicht für sinnvoll, da Schüler und Lehrer dann mindestens zwei Jahre lang auf einer Baustelle lernen und behelfsmäßig arbeiten müssten. Zudem befanden die Ausschussmitglieder, dass sich – im Hinblick auf die Zukunft – ein kleineres Gebäude wie die Grundschule besser vermarkten lasse als die Hauptschule. Die FDP forderte allerdings die Verwaltung auf, die Zahlen für Variante A noch einmal tiefer zu prüfen und detailliertere Zahlen bis zum kommenden Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen. [gkli]

Straßensanierung macht Fortschritte:

Golbach: Die Planungen für die Kanal- und Straßensanierung in der „Oberstraße und Umgebung“ schreiten voran. Zur Oberstraße kommen die Straßen „Auf der Kegelbahn“ und „Roonstraße“. Untersuchungen des Kanals, Auswertungen durch Mitarbeiter des Büros Linscheidt-Ingenieure (Schleiden-Broich) und Begehungen der Straße seitens der Verwaltung sind bereits gemacht worden. 70 Anschlüsse sind mit einer Kamera befahren worden. Es stellte sich dabei heraus, dass nur fünf sanierungsbedürftig sind, wobei die Sanierung unter Umständen ohne Straßenöffnung abgewickelt werden kann. Ausschussvorsitzender Erhard Sohn (SPD): „Die Kanalkosten werden auf die Gemeinde umgelegt, der Bürger muss nicht zahlen. Wer einmal einen Kanalanschluss bezahlt hat, der braucht nicht nochmal zahlen.“

Wenn der Kanal gemacht werden muss, dann würde auch der Straßenneubau der Kommune zufallen. In einer Bürgerversammlung, zu der bald eingeladen werde, würden die Gebühren für die Anlieger vorgestellt, sagte Erhard Sohn. Einstimmig segneten die Ausschussmitglieder den Beschluss ab, die Planungen zu vergeben.

Hochwasserschutz für Rinnen

Rinnen: Es ist gut drei Jahre her, da wurde die Ortsdurchfahrt Rinnen, frisch saniert und kanalisiert, wieder für den Verkehr freigegeben. Nun musste sich der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt allerdings wieder mit einem Hochwasserproblem genau an der Sötenicher Straße (L 203, Ortsdurchgangsstraße) in Richtung Sötenich befassen. Denn bei Starkregen sorgt die Neigung der neuen Straße dafür, dass Anliegern die Keller vollaufen. So wurde von Diplom-Ingenieur Andreas Göttgens vom involvierten Planungsbüro Becker/Kall jetzt eine Oberflächenentwässerung der Ortslage Rinnen in Richtung Sötenich/Wilhelmstal vorgestellt, die Abhilfe schaffen soll. Göttgens nannte Variante a, die beinhaltet, dass ein Rohr in die Straße hineingelegt wird. Göttgens: „Das kostet circa 180 000 Euro.“ Variante b würde mit 125 000 Euro zu Buche schlagen und beinhaltet, in den Abwassergraben längs der Straße an der Bergseite eine Verrohrung einzuziehen. Peter Schmitz (CDU) regte zudem an, einen Hochbordstein am Grundstück Linden zu bauen, um dort Flutungen zu verhindern. Bürgermeister Hermann-Josef Esser (CDU) nannte die Kosten „noch überschaubar“ und sprach sich für ein Rohr im Straßengraben aus, das das Oberflächenwasser abtransportieren soll. Diesem Beschlussvorschlag folgte der Ausschuss einstimmig. [gkli]

16.6.2018PolitikKall0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite