Kreise, Kreis Düren: Die Amerikanische Bienenfaulbrut ist verschwunden. Nach umfangreichen Sanierungsmaßnahmen konnte der um Teilgebiete der Städte Jülich und Linnich gebildete Sperrbezirk aufgehoben werden. Damit sind alle Sperrmaßnahmen für die im Sperrbezirk ansässigen Imker hinfällig.
Vorsorglich weist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren jedoch darauf hin, dass jeder, der Bienen halten will, der Meldepflicht unterliegt. Spätestens bei Beginn der Tätigkeit muss er dies unter Angabe der Völkerzahl und des Standortes bei der Tierseuchenkasse NRW Münster anzeigen. Nur wenn alle Imker ihrer Meldepflicht nachkommen, ist eine sinnvolle flächendeckende Bekämpfung von Bienenseuchen möglich.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass man seine Völker als Imker durch einfache Maßnahmen schützen kann. Es empfiehlt sich, nur Völker zu erwerben, für die ein gültiges Gesundheitszeugnis auf der Grundlage einer Futterkranzprobe vorgelegt werden kann. Auch die eigenen Völker sollte man regelmäßig untersuchen lassen. Wird die Amerikanische Faulbrut auf diese Weise frühzeitig in den Völkern entdeckt, hält sich der Schaden in Grenzen. Die Bienen können dann in Absprache mit dem Amtsveterinär und unter Anleitung eines Bienensachverständigen saniert werden.
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