Kreise, Kreis Düren: Für minderjährige, afghanische Flüchtlinge im Alter von 14 bis 17 Jahren, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind, sucht der Kreis Düren dringend Gastfamilien. Die Familien sollten Offenheit und die Bereitschaft mitbringen, sich auf andere Kulturen, Sitten, Religionen und Sprachen einzustellen und sich mit der Fluchtgeschichte ihres Schützlings auseinanderzusetzen. Wie lang der Gast in der Familie lebt, hängt vom Verlauf des Asylverfahrens ab. Je nach Entwicklung der Jugendlichen kann der Aufenthalt bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus bis zur Verselbstständigung dauern.
Bevor ein Heranwachsender in eine Familie kommt, stellen die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes die Eignung der Gastfamilie zur Aufnahme eines Jugendlichen fest. Hierzu gehören Gespräche und Hausbesuche sowie die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnis und eines Gesundheitsattestes. „Wir müssen etwas von der Biographie des jungen Menschen kennen, um einschätzen zu können, ob die Chemie zwischen ihm und der Familie passen könnte“, berichtet Jugendamtsleiter Gregor Dürbaum. Vorab werden der Gastfamilie die speziellen rechtlichen Grundlagen vermittelt. Während des Aufenthaltes des jungen Menschen wird sie beraten und unterstützt. Zudem steht ihr ein monatlicher Pauschalbetrag zu, der die entstehenden Aufwendungen decken soll. Nähere Informationen erteilt Dorothee Pohlmann vom Pflegekinderdienst des Kreises Düren unter der Rufnummer 02421 – 221231.
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