EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Ein Treffen der „Zukunftswerkstatt Inklusion“. [Foto: KoBIZ]

Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen

Kreise, Kreis Euskirchen: Im Sinne der UN-Behindertenkonvention 2008 hat sich der Kreis Euskirchen mit einer Vielzahl von Beteiligten auf den Weg gemacht und im Dezember 2018 das Konzept „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ veröffentlicht. Für Landrat Günter Rosenke hat das Projekt hohen Stellenwert:

Inklusion ist die Leitidee für unser Zusammenleben. Denn Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch an unserer Gesellschaft, an ihren Einrichtungen und Angeboten teilhaben kann. Inklusion fordert, dass jeder Mensch so akzeptiert wird, wie er ist, und dass die Parallelwelten von Menschen mit und ohne Behinderung zu einer Welt zusammenfließen.

Den Begriff der Inklusion definiert der Kreis Euskirchen im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die unter Artikel 2 das Diskriminierungsverbot nennt. Damit geht die Botschaft einher, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen angesprochen werden, sondern alle Bevölkerungsgruppen, die keine volle Teilhabe an der Gesellschaft erhalten.
Das Konzept wurde in Zusammenarbeit des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) mit den Fachabteilungen der Kreisverwaltung Euskirchen erstellt. Die Fachabteilungen haben zu den Handlungsfeldern Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung, Wohnen, Mobilität und Barrierefreiheit und Freizeit gearbeitet und ihre Expertise eingebracht. Das Handlungskonzept ist zum einen eine Bestandsaufnahme bereits bestehender Aktivitäten und Maßnahmen des Kreises Euskirchen im Bereich der Inklusion sowie im Weiteren die Zieldefinition und die Feststellung von zukünftigem Handlungsbedarf.

Parallel ist die dauerhafte Weiterentwicklung der Vision der gesamtgesellschaftlichen Teilhabe vorgesehen, denn Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess.

Um dem gerecht zu werden, werden neue Ziele aus den Fachbereichen und die Umsetzung geplanter Maßnahmen überprüft und konzeptionell in der weiter bestehenden Arbeitsgruppe Inklusion weiterentwickelt. Um die laufende Arbeit an den Zielen zu zeigen, hier einige Beispiele bereits umgesetzter Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Mobilität und Barrierefreiheit:

  • Das Fahrplanangebot des ÖPNV wurde erheblich ausgeweitet.
  • Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen im Kreisgebiet wurde durch den Kreistag beschlossen und soll noch dieses Jahr beginnen.
  • Kundeninformationen, wie zum Beispiel ein Flyer für Senioren, der über das TaxiBusPlus- Angebot informiert, wurden erstellt bzw. ausgeweitet.

Um eine breite Teilhabe zu ermöglichen, wurde das Handlungskonzept durch ein offizielles Übersetzungsbüro in leichte Sprache übersetzt und in Form einer Broschüre gedruckt. Die leichte Sprache kennzeichnet sich durch eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksform. Die Texte werden von einer Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigungen gelesen und auf ihre Verständlichkeit überprüft.

Die Erstellung der Broschüre ist das erste Druckerzeugnis des Kreises Euskirchen in leichter Sprache, mit dem Ziel, die Chancen auf politische Teilhabe und Mitwirkung für Menschen mit Behinderung oder geringen Sprachkenntnissen zu vereinfachen.

Die Broschüren werden an Kommunen, Behindertenwerkstätten und inklusive Organisationen sowie weiterführende Schulen mit Förderbedarf verschickt. Außerdem werden Menschen mit geringer deutscher Sprachkenntnis über die Verteiler des KoBIZ erreicht. Interessenten können die Broschüre per E-Mail anfordern ()
3.7.2020LebenKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite