Kreise, Kreis Euskirchen: Im Sinne der UN-Behindertenkonvention 2008 hat sich der Kreis Euskirchen mit einer Vielzahl von Beteiligten auf den Weg gemacht und im Dezember 2018 das Konzept „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ veröffentlicht. Für Landrat Günter Rosenke hat das Projekt hohen Stellenwert:
Inklusion ist die Leitidee für unser Zusammenleben. Denn Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch an unserer Gesellschaft, an ihren Einrichtungen und Angeboten teilhaben kann. Inklusion fordert, dass jeder Mensch so akzeptiert wird, wie er ist, und dass die Parallelwelten von Menschen mit und ohne Behinderung zu einer Welt zusammenfließen.
Den Begriff der Inklusion definiert der Kreis Euskirchen im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die unter Artikel 2 das Diskriminierungsverbot nennt. Damit geht die Botschaft einher, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen angesprochen werden, sondern alle Bevölkerungsgruppen, die keine volle Teilhabe an der Gesellschaft erhalten.
Das Konzept wurde in Zusammenarbeit des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) mit den Fachabteilungen der Kreisverwaltung Euskirchen erstellt. Die Fachabteilungen haben zu den Handlungsfeldern Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung, Wohnen, Mobilität und Barrierefreiheit und Freizeit gearbeitet und ihre Expertise eingebracht. Das Handlungskonzept ist zum einen eine Bestandsaufnahme bereits bestehender Aktivitäten und Maßnahmen des Kreises Euskirchen im Bereich der Inklusion sowie im Weiteren die Zieldefinition und die Feststellung von zukünftigem Handlungsbedarf.
Parallel ist die dauerhafte Weiterentwicklung der Vision der gesamtgesellschaftlichen Teilhabe vorgesehen, denn Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess.
Um dem gerecht zu werden, werden neue Ziele aus den Fachbereichen und die Umsetzung geplanter Maßnahmen überprüft und konzeptionell in der weiter bestehenden Arbeitsgruppe Inklusion weiterentwickelt. Um die laufende Arbeit an den Zielen zu zeigen, hier einige Beispiele bereits umgesetzter Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Mobilität und Barrierefreiheit:
- Das Fahrplanangebot des ÖPNV wurde erheblich ausgeweitet.
- Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen im Kreisgebiet wurde durch den Kreistag beschlossen und soll noch dieses Jahr beginnen.
- Kundeninformationen, wie zum Beispiel ein Flyer für Senioren, der über das TaxiBusPlus- Angebot informiert, wurden erstellt bzw. ausgeweitet.
Um eine breite Teilhabe zu ermöglichen, wurde das Handlungskonzept durch ein offizielles Übersetzungsbüro in leichte Sprache übersetzt und in Form einer Broschüre gedruckt. Die leichte Sprache kennzeichnet sich durch eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksform. Die Texte werden von einer Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigungen gelesen und auf ihre Verständlichkeit überprüft.
Die Erstellung der Broschüre ist das erste Druckerzeugnis des Kreises Euskirchen in leichter Sprache, mit dem Ziel, die Chancen auf politische Teilhabe und Mitwirkung für Menschen mit Behinderung oder geringen Sprachkenntnissen zu vereinfachen.
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