Kreise, Kreis Euskirchen: Nach den zahlreichen Geflügelpestnachweisen bei Wildvögeln in Nordwest- und Mitteleuropa ist es in Deutschland – wie befürchtet – auch zu zahlreichen Ausbrüchen bei Hausgeflügelbeständen mit den entsprechenden tierseuchenrechtlichen Konsequenzen gekommen. So mussten alleine in Niedersachsen bisher mehr als 350.000 Puten, 41.000 Enten und 145.000 Hühner (Stand 3.3.2021) getötet werden. In den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Paderborn wurden Sperrbezirke eingerichtet, mehr als 30.000 Hühner und Enten getötet und für den gesamten Regierungsbezirk Detmold die Aufstallung allen Hausgeflügels angeordnet.
Da sich anlässlich der aktuellen Tierwohldiskussionen und des Corona-Geschehens immer mehr Bürger mit Eiern von eigenen Hühnern versorgen wollen, möchte das Veterinäramt des Kreises Euskirchen alle Geflügelhalter an ihre Meldeverpflichtung bei der Tierseuchenkasse NRW (https://www.landwirtschaftskammer.de) , sowie die zusätzliche Meldung beim Veterinäramt erinnern. Alle Halter von Zier- oder Nutzgeflügel sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung auch einzelner Tiere anzumelden und ein Bestandsregister zu führen. Entsprechende Vordrucke und Anmeldeformulare finden sich unter www.kreis-euskirchen.de.
Die Tierseuchenkasse erteilt nach der Anmeldung eine Betriebsregistriernummer und erhebt einen geringen Jahresbeitrag von z. Zt. 10 Euro pro Bestand mit bis zu 50 Hühnern. Geflügelhalter, deren Tiere vorschriftsmäßig angemeldet sind und wegen eines Seuchengeschehens getötet werden müssen, bekommen diese dann entschädigt. Des Weiteren wird dringend auf die einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Entsprechende Informationsschreiben werden in den nächsten Tagen an die hier bekannten und gemeldeten Geflügelhalter verschickt. Eine gesetzliche Aufstallungsverpflichtung besteht in NRW derzeit noch nicht. Es sind aber alle Geflügelhalter gut beraten, vorsorglich entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen finden sich auf der Homepage des FLI (https://www.fli.de/) und des LANUV https://url.nrw/geflügelpest.
Gemäß der Geflügelpestverordnung sind alle Halter von Zier- oder Nutzgeflügel unabhängig von der Bestandsgröße auch weiterhin verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig gegen die atypische Geflügelpest (ND, Newcastle Disease) impfen zu lassen und entsprechende Nachweise vorzuhalten. Dies gilt auch für jede Hobbyhaltung. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter 02251 – 15254 und 15590 gerne zur Verfügung.
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