Kreise, Kreis Euskirchen: Bis auf Weiteres werden landesweit alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern abgesagt. Dies ist die Konsequenz eines Erlasses, den das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstag veröffentlicht hat und der keinen Ermessensspielraum lässt. Doch was gilt für kleinere Veranstaltungen, wenn 100, 300 oder 500 Besucher erwartet werden?
Gerade auch für viele Vereine stellt sich die Frage, sollen sie ein in der nächsten Zeit geplantes Konzert, eine Ausstellung oder ein Fußballspiel absagen? Der Kreis Euskirchen und alle Bürgermeister der elf Kommunen haben sich zusammengesetzt und ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Gestern haben sie für alle kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern eine Checkliste zusammengestellt.
„Uns geht es darum, die weitere Verbreitung der Krankheit einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen. Der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität“, sagt Manfred Poth, der Allgemeine Vertreter des Landrats. Es gehe jetzt um ein besonnenes Verhalten, das in erster Linie vorbeugend wirke. „Wir wissen, dass die getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen zu Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben führen, halten diese Schritte aber für notwendig und bitten um Verständnis und Unterstützung.“
Grundsätzlich bleibt es das gemeinsame Ziel, kleinere Veranstaltungen nach Möglichkeit durchzuführen – unter der Prämisse, dass der Gesundheitsschutz weitestgehend gewährleistet ist. Das heißt, auch Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern können nicht automatisch stattfinden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Zur objektiven Bewertung der jeweiligen Veranstaltung geben Kreis und Kommunen den Veranstaltern eine Checkliste an die Hand. Basis hierfür sind die Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Checkliste steht online unter https://www.kreis-euskirchen.de und auf den Homepages der Kommunen zum Download bereit.
Mit Hilfe der Checkliste, in der die wesentlichen Faktoren der Veranstaltung abgefragt und „bepunktet“ werden, erhalten die Veranstalter ein Ergebnis nach Ampelfarben. Daraus ergeben sich die Empfehlungen, ob eine Veranstaltung als risikoreich einzustufen ist. Bei Rot empfiehlt der Krisenstab die Absage. Bei weiteren Fragen zur Bewertung einer Veranstaltung stehen die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden zur Verfügung. Der Kreis und die Kommunen rufen gemeinsam dazu auf, die als risikoreich eingestuften Veranstaltungen (unter 1.000 erwarteten Teilnehmenden) in eigener Verantwortung abzusagen. Sofern geplant ist, risikoreiche Veranstaltungen dennoch durchzuführen, ist dies bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig vorher anzuzeigen. Diese prüft dann, ob dieser Einschätzung gefolgt werden kann, oder ob die Veranstaltung abgesagt werden muss.
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