Kreise, Städtereg. Aachen: Wer erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, muss an einer Belehrung des Gesundheitsamtes über rechtliche Voraussetzungen und gesundheitliche Risiken teilnehmen. Nachdem diese wegen der Corona-Pandemie zeitweise pausieren mussten, kann das Gesundheitsamt ab dem 2. Juli wieder Termine anbieten. Alle Personen, die ihre Tätigkeit aufgrund der in den vergangenen Wochen gültigen Übergangsregelung ohne vorherige Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen haben, sind verpflichtet, diese zeitnah nachzuholen. Die Teilnahme an der Belehrung ist bei Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung des Amtes für Verbraucherschutz der StädteRegion nachzuweisen.
Die Belehrungen finden ab jetzt in den Kurpark-Terrassen in Aachen-Burtscheid statt, um genug Raum für die geltenden Abstandsregeln zu schaffen. Eine Anmeldung ist erforderlich und online möglich. Für die Teilnahme entstehen Kosten in Höhe von 25 Euro. Alle Informationen sind unter www.staedteregion-aachen.de/belehrung zu finden.
Für alle, die die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit, ein Schülerpraktikum oder ausschließlich schulische Veranstaltungen benötigen, ist die Belehrung kostenlos. Sie sollten die Online-Anmeldung nicht nutzen, sondern können sich per Telefon (0241/5198-5316) oder per E-Mail () beim Gesundheitsamt anmelden.
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