Kreise, Städtereg. Aachen: Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken und Gebüsche nicht geschnitten oder entfernt werden. Das gilt für Hausgärten und die freie Landschaft. Die Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der heimischen Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Nester, aber auch der Igel. Wer das Verbot missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld. Ein schonender Formschnitt ist während der Schonzeit erlaubt, bei dem nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten wird. Für Bäume gilt ebenfalls die Schonzeit außerhalb von Garten und Wald. Im Ort sind Bäume zusätzlich ganzjährig durch Baumschutzsatzungen der jeweiligen Städte geschützt. In der StädteRegion Aachen haben Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen diese Satzung. Zudem regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Bäume mit Nestern und Bruthöhlen nicht gefällt werden dürfen.
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