Achtung bei übertrieben guten Arbeitszeugnissen
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, ist es Aufgabe des Arbeitgebers, seinem scheidenden Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dabei hat ein Arbeitszeugnis vom Grundsatz her wahrheitsgemäß und wohlwollend zu sein. Vorsicht also bei übertrieben guten Zeugnissen. Manchmal finden sich hier auch Formulierungen, die darauf schließen lassen, dass der Chef nochmals nachtreten möchte.
3.3.2017 • Leben • Eifel [Gast Autor]