Eifel: Jemandem das Handwerk legen – verbotene (unerwünschte/kriminelle) Handlungen unterbinden
Oft hören wir, dass jemandem das Handwerk gelegt werden müsse, egal, ob es sich um Steuerhinterzieher im großen Stil, um Immobilienspekulanten oder um organisierte Diebesbanden handelt. Immer geht es in dieser Redensart darum, irgendeine unsoziale, verbotene oder gar verbrecherische Handlung zu beenden.
Die Redewendung ist schriftlich erst seit dem 17. Jahrhundert in der Umgangssprache belegt, stammt aber ihrem Ursprung nach bereits aus viel früherer Zeit.
In den Zunftordnungen der Handwerker im Mittelalter gab es nämlich eine Reihe sehr strenger Vorschriften und Verhaltensmaßregeln, über deren Einhaltung eisern gewacht wurde. Wer gegen diese Vorschriften verstieß – sei es in der Ausübung seines Handwerks oder auch durch einen unschicklichen Lebenswandel – bekam es sofort mit den Zunftoberen zu tun.
Im schlimmsten Falle hatten diese das Recht und auch die Macht, jemanden zur Niederlegung seines Handwerks zu zwingen, also zur Aufgabe seiner Berufstätigkeit als Handwerksmeister im eigenem Betrieb. Diesen Vorgang, den wir heute als „Berufsverbot“ kennen, nannte man damals das Handwerk legen.
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