Eifel: Handelt jemand so, dass viele Geschädigte und Betrogene zurückbleiben, wenn er damit fertig ist, so hat er sprichwörtlich nur „verbrannte Erde“ hinterlassen. Besonders verwendet man diese Redewendung für aggressive Verkaufsmethoden, beispielsweise für sogenannte „Drückerkolonnen“.
Seinen Ursprung hat dieser Ausdruck in einer grauenvollen Militärtaktik, die durch das Kriegsvölkerrecht ausdrücklich verboten ist. Dennoch ist sie in der Kriegsgechichte bis in die Neuzeit (Vietnamkrieg, Afghanistankrieg, Golfkriege) nur allzu häufig angewendet worden, wenn es auch einige Beispiele mutiger Offiziere gibt, die sich geweigert haben, diese Befehle auszuführen.
Den entsetzlichen Höhepunkt verblendeten Wahns stellt der sogenannte „Führerbefehl Verbrannte Erde“ des Adolf Hitler vom 19. März 1945 dar, in dem der Diktator – wenige Tage, bevor er sich durch Selbsttötung seiner Verantwortung entzog – anordnete: „Alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind für die Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.“
Wäre dieser Wahnsinn umgesetzt worden, hätten die meisten Deutschen nach dem verlorenen Krieg im eigenen Land nicht überleben können – was schon schwer genug war, denn „verbrannte Erde“ hatte der Krieg ohnedies reichlich hinterlassen. Albert Speer, Hitlers Rüstungsminister, ist nicht zuletzt deswegen bei den späteren Nürnberger Prozessen der Todesstrafe entgangen, weil als gesichert angesehen wird, dass er sich diesem Befehl (den man später auch „Nerobefehl“ nannte) seines Führers verweigert hat.
Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.
Einen neuen Kommentar schreiben
Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.