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Mit Fug und Recht: Immobilien-Kredite nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar

Eifel: Die Uhr tickt für all diejenigen, die noch gerne ihren teuren Immobilien-Kreditvertrag loswerden und von den aktuell niedrigeren Zinssätzen profitieren wollen.

Möglich wird dies dadurch, dass in nahezu 80 Prozent dieser Darlehensverträgen die dazugehörige Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Seit 2002 ist eine solche Widerrufsbelehrung gesetzlich zwingend vorgeschrieben: Die Banken müssen ihre Kunden über das Widerrufsrecht und vor allem den Beginn der Widerrufsfrist deutlich, richtig und verständlich informieren. Hierzu hat das Justizministerium den Banken Musterformulierungen vorgegeben, an die sich allerdings die wenigsten Banken gehalten haben, sondern sie haben stattdessen eigene Widerrufsbelehrungen entwickelt. Diese Widerrufsbelehrungen sind in den letzten Jahren von vielen Gerichten für unwirksam erklärt worden. Mit der Folge, dass aufgrund der Unwirksamkeit der Belehrung auch die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. Kunden der Bank hatten auf diesem Weg ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht.

Auf Druck der Banken hat der Gesetzgeber dieser Möglichkeit für Verbraucher, vorzeitig aus ihren Darlehensverträgen herauszukommen, einen Riegel vorgeschoben. Für Altverträge, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, gibt es nur noch die Möglichkeit, diese noch bis zum 21. Juni 2016 zu widerrufen. Danach ist nach dem Willen des Gesetzgebers Schluss und ein Widerruf nicht mehr möglich.

Nach dem 21. Juni 2016 ist der Widerruf von alten Darlehen nicht mehr möglich!

Wer also aus seinem, mit hohen Zinsen belasteten Altvertrag aussteigen möchte, muss dieses Datum unbedingt im Auge behalten. Ein rechtzeitiger Widerruf gegenüber der Bank kann zu Einsparungen von vielen Tausend Euro Zinsbelastung führen.

Trotzdem ist aber auch hier Vorsicht geboten. Obwohl überwiegend verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen in den letzten Jahren ergangen sind, haben die Banken einen langen Atem und halten ihre Widerrufsbelehrungen gleichwohl für rechtmäßig. Der Darlehensnehmer, der diesen Weg noch einschlagen möchte, sollte sich auf ein langes, auch gerichtliches Verfahren einstellen. Vor dem Widerruf sollte sich der Kunde zudem Gewissheit darüber verschaffen, dass er eine Anschlussfinanzierung bei einem anderen Kreditinstitut erhält, sonst steht er plötzlich ohne jede Finanzierung da.

Vor einer rechtlichen Auseinandersetzung empfiehlt es sich deshalb, noch einmal das Gespräch mit der eigenen Bank zu suchen: In vielen Fällen haben sich die Banken mit ihren Kunden auf die Fortsetzung des Vertrages verständigt, aber zu verbesserten Konditionen.

10.6.2016LebenEifel0 Kommentare Gast Autor

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