Hürtgenwald, Raffelsbrand: Hat der Kreis Düren ein Windrad der Dürener Firma REA Umweltinvest genehmigt und dabei die Rechte Dritter verletzt? Diese Frage soll am Montag, dem 5. September, um 11.30 Uhr im Sitzungssaal A 2011 des Verwaltungsgerichts in Aachen geklärt werden.
Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren habe ein circa 140 Meter hohes Windrad, mitten in einem Landschaftsschutzgebiet, viel zu nahe an der Wohnbebauung, aber dafür außerhalb einer in der Nähe ebenfalls vorhandenen Windkonzentrationszone, genehmigt. Dabei habe man die für eine solche Baumaßnahme notwendigen Schall- und Schattenwurfgutachten sowie eine notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung nicht oder nur mangelhaft durchgeführt, beschwert sich der Kläger Otto Theißen, Landwirt in Raffelsbrand-Hürtgenwald. „Wenn wir hier anständig Wind haben, dann hört sich das bei mir im Wohnzimmer an, als würde permanent eine Panzerkolonne vorüberfahren“, ist Otto Theißen wenig amüsiert.
Die seit eineinhalb Jahren fertiggestellte, und im Betrieb befindliche Windanlage, in nur 420 Metern Entfernung vor seiner Haustüre ist zu laut. Vor allem im Winter, wenn es kälter wird, steigt der Geräuschpegel an dem Enercon E82 Windrad. Die Anlage wurde durch die zuständigen Behörden im Dezember 2014 genehmigt und ist seit Mai 2015 in Betrieb. Nach den vorliegenden Informationen ist bisher keine Endabnahme der Windanlage erfolgt.Der Hof des Diplom Landwirts steht in Raffelsbrand, einer Streusiedlung im Süden der Gemeinde Hürtgenwald. An der Ringstraße liegen mehrere landwirtschaftliche Betriebe, Reiterhöfe und Ferienwohnungen. In der Mitte dieses von der Wohnbebauung locker umschlossenen Areals: Weiden und Wiesen, im Süden das Naturschutzgebiet Todtenbruch Moor, in dem fünf Quellen entspringen und seltene Pflanzen wie das Wollgras und der fleischfressende Sonnentau eine Bleibe gefunden haben.
Otto Theißen hat den 1952 errichteten Hof von seinen Eltern übernommen. Zusammen mit seiner Mutter betreibt der Landwirt einen Milchwirtschaftsbetrieb. Die dreißig rotbunten Milchkühe haben bei Otto Theißen ein gutes Leben. Die alte Eifeler Rinderrasse steht fast das ganze Jahr auf der Weide und frisst nur das, was sie am liebsten fressen: saftiges grünes Gras. Der Landwirt hat sich die Pflege und Erhaltung der robusten Doppelnutzungsrasse zur Aufgabe gemacht. Durch die artgerechte Haltung geben die Kühe eine ausgezeichnete Milch und auch die Qualität des Fleisches ist hervorragend.Auf dem von der Ringstraße umschlossenen Areal, gegenüber der Hofanlage, finden sich neben dem geschützten Hochmoorgebiet und den Weiden auch vier Windanlagen. Diese – ursprünglich kleinen Windräder wurden durch Abriss und den Neubau immer leistungsstärkerer und höherer Anlagen mittlerweile zum Problem. Als eine kleine Gittermastanlage aus den Anfängen des Windanlagenbaues abgebaut und durch die 140 Meter hohe Enercon E 82 ersetzt wurde, war es mit der ländlichen Beschaulichkeit vorbei. Der Abstand zwischen der Wohnbebauung und der Windanlage ist Schuld an dem Ärger.
Neben der repowerten Großanlage sorgen drei weitere Räder in geringer Entfernung zusätzlich für einen permanent erhöhten Geräuschpegel am Hof von Otto Theißen. Die Schallreflexionen brechen sich an den Hofgebäuden und werden dadurch verstärkt. „Das so reflektierte Geräusch kann zu einer Verstärkung des Schallpegels von bis zu 3 Dezibel (dB) führen“, sagen die Experten. Drei dB bedeutet eine Verdoppelung der Lautstärke auf dem Bauernhof des Klägers. Durch die Lage der Scheune zum Hofgebäude werde der Lärm der Anlage, zum Wohnhaus hin, reflektiert. Diese Aspekte seien in den zur Genehmigung der Anlage vorgelegten Gutachten ignoriert worden, argumentiert der Landwirt.Theißen fühlt sich durch den Kreis Düren und dessen Genehmigungspraxis im Stich gelassen. Er selbst hat nachts einen Schallpegel von über 50 dB(A) gemessen. Das sind Werte, die in Wohngebieten bereits tagsüber grenzwertig sind, sollten sie von einer Windanlage in der Nähe ausgehen. Er wirft dem Kreis vor, die wirtschaftlichen Interessen des Anlagenbetreibers höher zu gewichten, als das Schutzbedürfnis der Anwohner. Eine geforderte längerfristige Überwachungsmessung des Geräuschpegels am Grundstück des Klägers hat der Kreis Düren bisher immer abgelehnt. Jetzt fordert Theißen vor Gericht vom Kreis seine Nachtruhe zurück.
Auch die Gemeinde Hürtgenwald hat mittlerweile erkannt, dass die Windkonzentrationszonen inmitten der Siedlung Raffelsbrand nicht den Anforderungen des Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) entsprechen und will nun mit einer Flächennutzungsplanänderung die Windkonzentrationszonen auf dem Areal, innerhalb der Ringstraße, aufheben.
Leider hilft das den geplagten Anwohnern wenig: Genießen doch bereits errichtete Windanlagen Bestandsschutz, auch wenn neue Anlagen in der – aufgehobenen – Windkonzentrationszone nicht mehr errichtet werden dürfen. Also mindestens 20 Jahre lang Krach.
Eine neue Windkonzentrationszone will die Gemeinde jetzt südlich der B399 – im Wald und an den Hängen des Kalltals – ausweisen. Aber auch hier sorgen die geplanten fünf 200 Meter hohen Windräder bereits für Ärger: Die Abstandszonen zu der Wohnbebauung seien mit circa 400 Metern zu gering, die Gutachten, die diese Entfernung absegnen, höchst umstritten, kritisieren die genervten Anlieger. Auch hier ist wieder die Dürener Firma REA in das Genehmigungsverfahren eingebunden.
Die Offenlage zur beabsichtigten Änderungen im 9. Flächennutzungsplan (3. Offenlage) der Gemeinde Hürtgenwald, und damit auch das neue Windkonzentrationsgebiet am Peterberg, liegt bis 30. September zur Einsichtnahme bei der Gemeinde, Zimmer 110, aus. Die Bürger können Stellung nehmen und Einsprüche gegen das geplante Vorhaben bei der Kommune schriftlich einreichen. Im Internet stehen die Unterlagen unter dem Link:
https://daten.vdhgmbh.de/share.cgi?ssid=061tDWv
Auf dieser Seite muss dann das Passwort 3ernOffFNP eingegeben werden, um zu den einzelnen Beiträgen zu gelangen.
Weitere Informationen: „Windkraft: Schallprognosen greifen zu kurz„
Bisher 2 Kommentare
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Ich empfehleb nachfolgenden Vortrag:
http://www.gegenwind-vogelsberg.de/professor-dr-hans-werner-sinn-symposium-der-vernunft/
Gesamte Energie in Deutschland / Stand: 2015 in %
Biosprit 1,3 %
Biowärme 4,5 %
Erdwärme 0,4 %
Sonnenwärme 0,3 %
* Strom aus Biomasse 1,5 %
* Strom aus Abfälle 0,2 %
* Strom aus Wasserkraft 0,7 %
* ** Windstrom 2,1 %
* ** Sonnenstrom 1,4 %
Erneuerbare Energie – Gesamt: 12,4 %
* Strom aus Kernenergie 3,2 %
* Kohlestrom 8,7 %
* Erdgasstrom 2,2 %
* Sonstige 1,2 %
Verkehr 28,6 %
Raum- und Warmwasser 25,8 %
Prozesswärme 17,9 %
fossile Brennstoffe – Gesamt: 84,4 %
* Strom 21,2 %
++ Wind- und Sonnenstrom 3,5 %
Z.Z. stehen in Deutschland: 25.500 Windkraftanlagen. Um die restlichen 3,2 % Strom aus Kernenergie zu ersetzen benötigen wir mindestens insgesamt 50.000 Windkrafträder in Deutschland
Nach dem heutigen Stand der Technik scheitert die Energiewende.
Die Politiker und die Windkraft……………wollen nicht oder haben sich nicht vermutlich mit den vorgenannten Zahlen des ifo Instituts beschäftigt.
Wann wird endlich der Bau der Windkraftanlagen gestoppt.
Bereits jetzt müssen viele Bürger in Deutschland mit dem Infraschall und Wertverlusten Ihrer Immobilien leben..
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