EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

Sicherheit im Luftverkehr hat Vorrang

Eifel: „Das neue Drehfunkfeuer der Deutschen Flugsicherung in Nörvenich untersteht der Landesverteidigung“. Diese Aussage des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr beendet das politische Gezerre um den neuen Standort der Funkanlage auf dem Gelände des Flughafens Nörvenich.

Die Suche nach einem neuen Standort für das Drehfunkfeuer war notwendig geworden, nachdem die Firma Energiekontor AG das Grundstück des bisherigen Standorts aufgekauft und den Pachtvertrag mit der deutschen Flugsicherung zum 31. Dezember gekündigt hatte. Der Windradfirma war der Sicherheitskorridor rund um das Funkfeuer ein Dorn im Auge. Verhindern doch die Sicherheitsbestimmungen die Errichtung von Windrädern in einem 15-Kilometer-Radius um die Anlage. Durch die Kündigung des Pachtvertrages zum Jahresende hatte man die Deutsche Flugsicherung zwingen wollen, für einen neuen Standort ein aufwendiges Genehmigungsverfahren zu beantragen. Für diesen Fall war schon von grünen Politikern heftige Interventionen zur Reduzierung der Sicherheitszone in Aussicht gestellt worden. Durch die Entscheidung, den neuen Standort auf militärisches Gelände zu verlegen, hat die Deutsche Flugsicherung den Angriff auf ihre Sicherheitsabstände die Grundlage entzogen. Da das Drehfunkfeuer sowohl der Sicherheit der militärischen als auch der zivilen Luftfahrt dient, war die Begründung des Bundesamts naheliegend.

Ob sich die Grünen mit ihrem politischen Trommelfeuer zugunsten weiterer Windparks und gegen die Sicherheit im Luftverkehr einen Gefallen getan hätten, muss nun keine weitere Behörde beantworten: Militärische Belange sind so genannte „Harte Tabukriterien“ bei der Genehmigung weiterer Windkonzentrationszonen. Ein Veto hat Ausschlusswirkung.

Da der neue Standort auf dem Militärgelände des Nörvenicher Fliegerhorsts südwestlich des alten Standortes liegt, kann Energiekontor nun auch seine Pläne, eine Windkonzentrationszone westlich von Füssenich zu beantragen und mit sechs 200- Meter-Rädern zu bestücken, begraben. Das avisierte Gelände zwischen den Ortschaften Ginnick, Embken, Juntersdorf und Füssenich fällt nun wieder unter die 15 Kilometer Sperrzone. Aufatmen bei den Naturschützern und den Anwohnern, denn die Windradpläne von Energiekontor waren in Zülpich und Nideggen heftig umstritten.

23.10.2015PolitikEifel0 Kommentare cpm

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite