Eifel: Da in Nordrhein-Westfalen seit dem 24. Februar kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festgestellt wurde und seit dem 15. Februar kein neuer Ausbruch bei gehaltenen Vögeln zu verzeichnen war, hat das Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die Aufstallpflicht für Geflügeltiere in NRW aufgehoben. Im Kreis Düren galt die Aufstallpflicht zuletzt nur noch für das Gebiet der Städte Jülich und Linnich sowie der Gemeinden Nörvenich und Vettweiß, weil es in ihnen eine Geflügeldichte von über 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gibt. Auch für das Gebiet der Stadt Euskirchen gilt die verordnete Aufstallverpflichtung nicht mehr.
Trotzdem sind gemäß Geflügelpestverordnung alle Halter von Zier- oder Nutzgeflügel unabhängig von der Bestandsgröße auch weiterhin verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig gegen die atypische Geflügelpest (ND, Newcastle Disease) impfen zu lassen und entsprechende Nachweise vorzuhalten. Dies gilt auch für jede Hobbyhaltung.
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