Kreise, Kreis Düren: Seit dem 30. April 2018 gelten neue Regelungen für den Bildungsscheck NRW. Der betriebliche Bildungsscheck unterstützt kleine und mittlere Unternehmen und ihre Beschäftigten in Zukunft auch zusätzlich im Bereich E-Learning sowie in betriebsinternen Schulungen. Mit dem Bildungsscheck, der je Mitarbeiter einmal jährlich beantragt werden kann, können berufliche Weiterbildungen gefördert werden. Bei Seminargebühren bis 1.000 Euro werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch den Bildungsscheck abgedeckt. Bei teureren Fortbildungen beträgt die Förderung 500 Euro. Die restlichen Kosten trägt beim betrieblichen Bildungsscheck das Unternehmen.
Betriebe können jährlich zehn Bildungsschecks beantragen. Bildungsscheckberechtigt sind Beschäftigte von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Eine Einkommensgrenze für Beschäftigte gibt es nicht. Der Bildungsscheck NRW ist ein Förderinstrument des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Der Antrag für einen Bildungsscheck wird in einem Beratungsgespräch gestellt. Dieses muss spätestens einen Tag vor dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Beratungsstelle für den betrieblichen Bildungsscheck NRW ist der Kreis Düren. Weitere Informationen gibt es im Amt für Kreisentwicklung und Wirtschafsförderung bei David Plum unter der Rufnummer 02421 – 2216448 oder per E-Mail an .
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