Eifel: Nun ist es amtlich. Die Bezirksregierung Köln hat die bis zum 30. Juni 2015 befristete Gemeingebrauchsverordnung für die Rurseen verlängert. Die neue Gemeingebrauchsverordnung gilt vom 1. Juli 2015 bis zum 15. März 2016. Sie umfasst die Rurtalsperre Schwammenauel mit dem Obersee und die Staubecken Obermaubach und Heimbach. Während des neuen Befristungszeitraums stimmt die Bezirksregierung Köln mit dem Talsperrenbetreiber „Wasserverband
Eifel-Rur“ ab, ob die Gemeingebrauchsnutzungen wie bisher zugelassen werden können oder ob Änderungen notwendig sind. Die Stauseen sollen grundsätzlich weiter für Wassersport und andere Erholungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Das Rurtalsperrensystem sichert die öffentliche Trinkwasserversorgung der Region, schützt die Ruranlieger vor Hochwasser und dient zur Wasserkrafterzeugung. Mit dem aufgestauten Wasser wird der Wasserspiegel der Rur reguliert. Damit das Rurtalsperrensystem seine eigentlichen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erfüllen kann, müssen Beeinträchtigungen sowie direkte und indirekte Verschmutzungen vermieden werden. Dies führt zu Einschränkungen für Freizeit- und andere Nutzungen, die in der mit dem Gewässereigentümer „Wasserverband Eifel-Rur“ abgestimmten Gemeingebrauchsverordnung geregelt sind.
Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.
Einen neuen Kommentar schreiben
Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.