Kreise, Kreis Düren: Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumsförderung) für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung (rund 52.000 Euro brutto bei einem Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern) erfährt eine deutliche Aufwertung. Bei der Ermittlung des Fördervolumens wird nicht mehr zwischen dem Neubau oder dem Erwerb einer Bestandsimmobilie differenziert.
So ergeben sich zum Beispiel für einen Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern Förderdarlehen in Höhe von 90.000 bis 120.000 Euro und ein möglicher Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent des Gesamtdarlehens. Das Darlehen wird für die Dauer von 20 Jahren lediglich mit 0,5 Prozent verzinst. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt ebenfalls 0,5 Prozent, der einmalige 0,4 Prozent. Die Tilgung beträgt beim Neubau ein Prozent und beim Erwerb einer Bestandsimmobilie zwei Prozent.
Über die Einzelheiten bei der Eigenheimförderung und die weiteren Fördermöglichkeiten können sich Interessierte im Kreishaus an die Mitarbeiter des Sachgebiets Wohnungswesen (Telefon 02421 – 222711 und 222714) im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen wenden oder im Internet unter www.kreis-dueren.de weitere Informationen erhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der kostenlosen Aufstellung eines Finanzierungsplanes im Rahmen eines persönlichen und unabhängigen Beratungsgespräches.
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