Kreise, Kreis Düren: Das Land NRW stellt dem Kreis Düren in diesem Jahr 9,6 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Förderschwerpunkt bleibt mit 7,6 Millionen Euro die Schaffung von Mietwohnraum. Für die Eigentumsförderung stehen 700.000 Euro zur Verfügung, für die Modernisierung von Bestandsimmobilien 1,3 Millionen Euro. Die Förderkonditionen wurden nochmals verbessert.
Der Neubau von Mietwohnungen wird mit Darlehen von 1.550 bis 1.780 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert. Darüber hinaus gibt es Zusatzdarlehen für kleine Wohnungen und den Einbau eines Aufzuges. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren. Je nach Kommune sind sie bis zum zehnten Jahr zinslos und ab dem elften Jahr mit 0,5% zu verzinsen. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag ist auf 0,5% festgesetzt. Die Tilgung beträgt 1%, wobei bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind. Darüber hinaus wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme ein Tilgungsnachlass von 15% gewährt.
Auch die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erfährt eine deutliche Aufwertung.
Bei der Modernisierungsförderung steht die barrierefreie und energetische Aufwertung von Einfamilienhäusern und Mietwohnungen im Vordergrund.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Kreises Düren sowie im Kreishaus Düren im Amt für Bauordnung und Wohnungswesen unter den Rufnummern 02421 – 22 2711 oder 222714.
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