Kreise, Kreis Düren: Betriebe und Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind, können ab sofort eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ beantragen. Der Zuschuss der sogenannten Novemberhilfe beläuft sich auf bis zu 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der angeordneten Schließungen.
Die Beantragung erfolgt elektronisch und ist ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte möglich. Soloselbstständige sind jedoch bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt, sofern sie noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Voraussetzung dafür ist ein Zugangs-Zertifikat für ELSTER (elektronische Steuererklärung). Das ELSTER-Zertifikat sowie die Registrierung zum Onlinefinanzamt kann unter www.elster.de beantragt werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de oder beim Kreis Düren von Tobias Wolff (02421 – 221061214) vom Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung.
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