Kreise, Kreis Düren: Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind wichtige Themen. Durch Unfall, Krankheit oder aus Altersgründen kann jeder in die Lage kommen, keine oder nur noch teilweise Entscheidungen selbst treffen zu können. Wer kümmert sich dann und nimmt die Interessen wahr? Bei Volljährigen sieht unser Rechtssystem derzeit keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige vor.
Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann man eine gesetzliche Betreuung für sich selbst vermeiden. In einer Betreuungsverfügung können sowohl Wünsche hinsichtlich der Person des gesetzlichen Betreuers oder inhaltliche Wünsche zur Betreuung festgelegt werden. Durch die Patientenverfügung wird vorab bestimmt, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll. Allerdings gilt es, bei der Vorsorge einige formale Besonderheiten zu beachten.
Über die genannten Vorsorgemöglichkeiten informiert die Betreuungsstelle des Kreises Düren am Donnerstag, 24. August, von 18.00 bis 19.30 Uhr im Kreishaus, Bismarckstraße 16. Referent ist Dr. Michael Jüttner, Betreuungsrichter am Amtsgericht Düren. Die kostenlose Veranstaltung ist offen für alle Interessierten.
Anmeldung und weitere Informationen bei der Betreuungsstelle im Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren unter Telefon 02421 – 221022 sowie per E-Mail unter .
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