Kreise, Kreis Euskirchen: Die Landesregierung hat sich mit ihrem neuen Landesentwicklungsplan ehrgeizige Ziele gesetzt und im vergangenen Februar einen Proteststurm aus der Bevölkerung, von Verbänden und Gemeinden geerntet. Über 15.000 Einwender waren der Meinung, dass die von der Landesregierung formulierten Ziele der zukünftigen Landesentwicklung keine Zukunftsperspektive für NRW wären. Nach diesem ersten Debakel liegt nun der zweite Entwurf auf dem Tisch und soll bis zum 15. Januar von Bürgern und Gremien begutachtet werden.
Der Euskirchener Kreistag verfasste nun eine Stellungnahme des Kreises zu diesem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans. Dabei wird mit Kritik an den Plänen der Landesregierung nicht gespart: Das 16-seitige Papier kritisiert, dass von der Landeregierung vor allem Forderungen in dem Entwurf enthalten seien, geeignete Förderungen und unterstützende Maßnahmen des Landes würden hingegen in diesem Entwurf vermisst. Der Fokus der Landesregierung würde auf den Ballungsräumen und Großstädten liegen und die ländlichen Räume vernachlässigen.
„Das Land ist mitverantwortlich für den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität der ländlichen Räume, für den Erhalt und die Verbesserung der Infrastruktur und die Einrichtungen der Daseinsvorsorge,“ formulieren die Autoren deutlich die im LEP-Entwurf festgestellten Defizite.
Die Argumentation der Landesregierung, der demographische Wandel, also die Abnahme der Landesbevölkerung in den nächsten Jahren, dominiere die weitere Entwicklung in NRW, könne so nicht gehalten werden. Hier werde die aktuelle Zuwanderung von Flüchtlingen und die damit verbundene notwendige Schaffung von Wohnraum und Infrastruktur nicht berücksichtigt. Der aktuelle LEP Entwurf ignoriere diese Entwicklung völlig.
Die Beschränkung kleiner ländlicher Kommunen unter 2.000 Einwohnern auf ihre „Eigenentwicklung“ wird ebenso kritisiert. „Die Beschränkung der Entwicklung auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung ist jedenfalls für Orte, die kaum Leerstände aufweisen und Zuzug von außerhalb verzeichnen, zu eng gefasst. Diese Orte dürfen nicht schlechter gestellt werden als Ballungsräume. Um einem verstärkten Rückgang der Bevölkerung entgegenzuwirken, müssen auch den ländlichen Regionen weitere Entwicklungsmöglichkeiten erhalten bleiben bzw. gewährt werden. Eine verstärkte Förderung der ländlichen Räume ist erforderlich.“
Aber auch die Kommunen über 2.000 Einwohnern haben – geht es nach dem Landesentwicklungsplan – keine große Zukunft mehr, wenn sie kein „zentralörtlich bedeutsamer Allgemeiner Siedlungsbereich“ sind. Sie sollen in ihrer Entwicklung „auf bereits baulich geprägte Flächen beschränkt werden.“ Das heißt: Keine neuen Baugebiete, damit keine weitere Entwicklung – auch wenn die wirtschaftlichen Notwendigkeiten gegeben sind.
Dazu die Stellungnahme aus Euskirchen:
Die Ausführungen des LEP zum Siedlungsraum und zur Siedlungsentwicklung mache die Fokussierung der Landesregierung auf die Ballungsräume deutlich. Der ländliche Raum gerate hier in den Hintergrund. Es gelte, die ländlichen Räume zu stärken, um die Lebendigkeit und Attraktivität der Regionen zu erhalten. Die Frage, wie das Land die strukturschwachen Regionen fördern wolle, bleibe im LEP-Entwurf unbeantwortet.
Für Kopfschütteln der Kreisvertreter sorgt die LEP-Formulierung, dass „Windanlagen in NRW bereits heute ein verbreitetes und prägendes Element der Kulturlandschaft sind.“
Hierzu erklärt der Kreis Euskirchen:
„Zwar ist es richtig, dass WEAs vielerorts bereits prägendes Element in der Landschaft sind. Zum einen ist jedoch zu hinterfragen, ob bauliche Anlagen überhaupt Bestandteile der Kulturlandschaft sein können. Zum anderen gilt, dass auch, wenn diese Bauwerke prägend sind, dies nicht automatisch mit einer positiven, gewünschten Entwicklung gleichgesetzt werden kann. Gegen die Einfügung dieses Satzes wird daher mit der folgenden Begründung widersprochen: In NRW und insbesondere in den ländlichen Mittelgebirgsregionen wie der Eifel gibt es aktuell noch Landschaftsbildeinheiten von hoher und sehr hoher Qualität, die noch völlig frei von technischen Bauwerken inkl. WEAs sind. Diese freien und hochwertigen Landschaftsbilder und Blickbeziehungen sind, auch im Hinblick auf Tourismuspotenziale und Naherholung zu erhalten.“
Die Ausführungen zum so genannten „Freiraum“ enthalten die Formulierung: „Die Zerschneidung bisher unzerschnittener verkehrsarmer Freiräume soll vermieden werden…. Für neue raumbedeutsame Verkehrsinfrastruktur darf Freiraum nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bedarf nicht durch den Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann.“ Hierzu betont der Kreis, dass diese Formulierung nicht als Hemmnis für den Ausbau der A1 interpretiert werden dürfe, und regt an, den Lückenschluss der A1 als bedeutsames Verkehrsprojekt im LEP darzustellen.
Die „Potenzialanalyse Wind“ als Grundlage für die ermittelte Flächenvorgabe bei der Ausweisung von Windkonzentrationszonen heranzuziehen, wird vom Kreis als unrealistisch abgelehnt. Mit der pauschalen Definition von Wind-Vorrangzonen durch die Regionalplanungsbehörden würde die Planungshoheit der Gemeinden stark eingeschränkt, da solche Flächen dann für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung stünden. Der Kreis verlangt, solche Gebiete unbedingt auf ihre konkrete Eignung zu prüfen, dabei sind Einschränkungen (Artenschutz, Landschaftsbild, bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche oder die Flugsicherheit) einzubeziehen. Es sei nicht akzeptabel, dass Vorranggebiete ohne konkrete Eignungsprüfung ausgewiesen werden. Mit einer solchen Regelung entstünde enormer Druck durch Investoren auf die Kommunen. Konflikte zwischen Investoren, Kommunen, Kreisen, Naturschutz und Anwohnern seien dann unvermeidlich.
Die Kritik am zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans ging einstimmig durch den Ausschuss. Einzige Stimmenthaltung: Angela Kalnins von der Grünen-Fraktion.
Bürger, Kommunen, Kreise und Verbände können sich noch bis zum 15. Januar zu den, im LEP-Entwurf formulierten Plänen für NRWs Zukunft äußern.
Stellungnahme Kreis Euskirchen:
https://sdnet.kreis-euskirchen.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayEYv8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ol0MjyIhuGWsCSn4Ql0OezKey
DWq8Sn6Rk1Lf0KjvFavETqASj1Mj0KaxJYr8Zm9UGJ/
Entwurf_der_Stellungnahme_des_Kreises_zum_LEP-Entwurf_vom_22.9.2015.pdf
Der LEP (2.Entwurf vom 22.9.2015):
https://land.nrw/sites/default/files/asset/document/01_10_2015_lep_text_zweite_beteiligung_lanuv.pdf
- 11.05.2018: Der LEP-Entwurf 2018 in der Bürger-Beteiligung
- 06.01.2017: Neuer LEP NRW verabschiedet: Eine wirtschaftliche und ökologische Bankrotterklärung?
- 18.09.2015: Stochern im Nebel: Der 2. Entwurf zum LEP geht in die Begutachtung
- 06.03.2015: LEP-Entwurf wird überarbeitet
- 28.11.2014: Wenn der Raum neu geordnet werden muss...
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Hier zeigt sich wieder einmal, dass im politischen Bereich die Wünsche und Anregungen nicht zur Kenntnis genommen werden. Was die Windkraftanlagen betrifft, kann man nur mit Erstaunen feststellen, dass besonders die „Grünen“ mit Umweltschutz nichts am Hut haben. Da hilft nur, dieser „ökologischen“ Partei bei Wahlen einen Denkzettel zu geben.
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