Eifel: Der zukünftige Landesentwicklungsplan wird zurzeit überarbeitet. Vergangenen Mittwoch beschloss das Kabinett erste Änderungen an dem, von vielen kritisierten Entwurf. Verbände und Kommunen hatten dem ersten Entwurf vorgeworfen, mit seinen Auflagen zu viel reglementieren zu wollen. Ländliche Regionen hätten keine Chance mehr auf eine eigenständige Entwicklung, bemängelten Städte und Gemeinden.
Viele Vorgaben, an denen sich die Kritik entzündete, sind nun angeblich abgemildert worden. Auch Gemeinden unter 2.000 Einwohnern dürfen neue Wohn- und Gewerbegebiete ausweisen, wenn in den Ortschaften Bedarf besteht und die Bezirksregierung zustimmt.
Die Formulierungen zur Einschränkung des Flächenverbrauchs in NRW sind weiterhin enthalten. Allerdings wurde die Fünf Hektar Zielvorgabe zu einem Fünf-Hektar-Grundsatz abgemildert. Die umstrittene Verknüpfung von Klimaschutzplan und LEP wurde aufgehoben: Der Klimaschutzplan wird kein Bestandteil des Landesentwicklungsplans. Die Vorgaben für Unternehmen, bei Betriebserweiterungen auf Brachflächen zugreifen zu müssen, wurden ebenfalls gekippt.
Bei der Windenergie beharrt Umweltminister Remmel jedoch weiterhin auf dem Ziel, bis 2020 mindestens 15 Prozent der elektrischen Energie aus Wind zu produzieren. Hier wurden allerdings die Zielvorgaben für die Regionen gestrichen. Dadurch können Gemeinden flexibler auf die örtlichen Gegebenheiten reagieren.
Bei den Regelungen für neue Kraftwerke wollte das Umweltministerium nicht nachgeben. Hier sollen Neubauten nur dann genehmigt werden, wenn sie einen Wirkungsgrad von 58 Prozent erreichen. Das sind schlechte Neuigkeiten für die Kohlekraftwerke.
Bei der Planung neuer Stromtrassen soll es Mindestabstandsflächen zur Wohnbebauung von mindestens 400 Metern geben.
Ob sich die nun vorgenommenen Änderungen wirklich an den Bedürfnissen der Menschen im Land orientieren, können die Bürger ab Sommer nachlesen. Bis dahin soll der neue LEP-Entwurf fertig sein. Dann sind drei Monate für Stellungnahmen aus Bevölkerung, Verbänden und Kommunen im Rahmen eines 2. Beteiligungsverfahrens vorgesehen. Die endgültige Fassung soll im Frühjahr 2016 im Landtag beschlossen werden.
Nähere Infos: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.
Einen neuen Kommentar schreiben
Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.