Eifel: Am 14. Dezember – mitten im Weihnachtstrubel und ganz unauffällig – wurde der neue, hoch umstrittene Landesentwicklungsplan (LEP) in Düsseldorf mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN verabschiedet. Alle anderen Parteien im Landtag votierten geschlossen dagegen. Der LEP soll für die nächsten 15 Jahre die Leitlinien der Entwicklung in Nordrhein-Westfalen definieren. Der neue LEP ersetzt den bislang geltenden Plan aus dem Jahr 1995.
Der formulierte Schwerpunkt der Landesentwicklung liegt zukünftig in den Bereichen Umwelt und Energie. Im Vorfeld hatte es zwei Beteiligungsverfahren, zwei Überarbeitungen und tausende Einsprüche aus der Bevölkerung und von institutionellen Einwendern wie Kommunen und Städten, Verbänden und Kreisen gegeben. Das hat dazu geführt, dass einige der verbindlichen „Ziele“ in dem Gesetzesentwurf abgeschwächt und in nicht gesetzlich verbindliche „Grundsätze“ umgewandelt wurden. Viele Bürger sehen in diesem Gesetz weiterhin keine realistische Perspektive für eine zukünftige Entwicklung des Landes in den nächsten Jahren aufgezeigt.
Der neue Landesentwicklungsplan vom 14.12.2016:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/lep_nrw_14-12-16.pdf
Einer der Hauptkritikpunkte bei Verbänden und Kommunen waren die starken Einschränkungen und Begrenzungen beim Flächenverbrauch für den kommunalen Gewerbe- und Siedlungsbau und den Verkehrsraum. So möchte der LEP den Flächenverbrauch im Land rigoros einschränken und schreibt als „Grundsatz“ einer „flächensparenden Siedlungsentwicklung“ vor, bis 2020 das tägliche Wachstum des Flächenverbrauchs in NRW auf fünf Hektar zu begrenzen und längerfristig auf „Netto Null“ zu reduzieren. Also keine zusätzlichen Flächen für Wohnungsbau, Gewerbe und Industrie sollen zukünftig durch die Gemeinden bereitgestellt werden. Zur Reduzierung des „Flächenverbrauchs“ wird ein komplexes Regelwerk von Rückumwidmungen von Bauflächen in Freiflächen und Reduzierungen von Gewerbeflächen angedacht.
Als Begründung wird der demographische Wandel, also der Rückgang der Bevölkerungszahlen, im Land angeführt. Leider deckt sich diese Annahme nicht mit den neuesten statistischen Zahlen, die von einem Bevölkerungszuwachs in NRW – zumindest bis in die 2030er Jahre – ausgehen. Ebenso ignoriert wurden in dem Gesetzeswerk die Zuwachsraten durch den aktuellen Flüchtlingszuzug. Hier gehen die Statistiker für die nächsten Jahre von circa 200.000 zusätzlichen Bewohnern pro Jahr in Nordrhein-Westfalen aus. Der dadurch notwendige Mehrbedarf an Wohnraum und entsprechenden, gewerblichen Versorgungsflächen fand in dem Gesetzeswerk keine Berücksichtigung.
Für Verständnislosigkeit – nicht nur bei der Opposition – sorgt das sture Festhalten des Umweltministeriums an den Ausbauzielen für die Windkraft. So wurde im neuen LEP – als ein Ziel der Landesplanung – festgeschrieben, bis 2020 mindestens 15 Prozent der NRW-Stromversorgung aus Windenergie zu decken. Dazu sollen auf der NRW-Landesfläche weitere 54.000 Hektar als Vorranggebiete für die Windenergie im Rahmen der Regionalpläne der Bezirksregierungen ausgewiesen werden. Für den Bereich der Bezirksregierung Köln – und damit auch für die Eifel – sind 14.500 Hektar an möglichen Windenergiezonen vorgesehen. Hier gibt es heftige Kritik von Kommunen und Kreisen an der, diesen Zahlen zugrundliegenden Potentialflächenanalyse „Wind“ des Landesamtes für Natur Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).
https://www.lanuv.nrw.de/uploads/tx_commercedownloads/30040a.pdf
„Die ermittelten Flächenvorgaben (in der LANUV Potentialstudie Erneuerbare Energien NRW Teil 1 – Windenergie, die Red.) werden als unrealistisch angesehen und auch als Grundsatz abgelehnt. Das Flächenkontingent ist komplett aus dem LEP herauszunehmen. Der rechtlichen Vorgabe ‚der Windenergie substanziell Raum zu schaffen‘ gehen die Kommunen im Rahmen ihrer Planungen bereits nach. Unter Berücksichtigung der verschiedenen, bei Windenergieplanungen erheblichen Belange schaffen die Kommunen somit ausreichend Raum für die Windenergie. Durch die Ausweisung von Vorrangzonen würde die Planungshoheit der Kommunen stark eingeschränkt, da diese Flächen dann für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung stehen“, heißt es in einer kommunalen Stellungnahme aus der Eifel zur Flächenfestlegung der Landesregierung.
Diese politischen Zielvorgaben der Landesregierung zur Windenergie erscheint auch den meisten Bürgern in ihren Einwendungen fragwürdig. Sollte sich doch mittlerweile auch bis ins NRW-Umweltministerium herumgesprochen haben, dass Windanlagen – trotz ihrer hohen Anzahl von circa 28.000 Windrädern deutschlandweit – bisher nichts zu einer CO2-Minderung beigetragen haben und auch eine zukünftige Vervielfachung von Windrädern zu keinem anderen Ergebnis führen wird. Unregelmäßiger Flatterstrom aus Windanlagen ist nicht in der Lage, ein stabiles Stromnetz zu gewährleisten. Daran könne auch eine politische Gesetzesvorlage nichts ändern.
Auch der Zusammenschluss von NRW-Bürgerinitiativen in der „Vernunftwende – NRW“ hat in ausführlichen, mehrseitigen Ausführungen zu den energiepolitischen Vorgaben im LEP Stellung genommen und die Bürger aufgefordert, an die Landesregierung zu schreiben.
http://vernunftwende.de/pdf_htm_files/Langfassung%20Stellungnahne%20LEP.pdf
https://www.facebook.com/vernunftwende/videos/vb.733584629995106/1028058297214403/?type=2&theater
Jedes aufgestellte Windrad benötigt im Hintergrund konventionelle Kraftwerkleistung, welche einspringt, wenn der Wind ausbleibt. Auf dieser Basis die erneuerbare Stromversorgung von NRW gewährleisten zu wollen, ist realitätsfremd. Für diese nicht nachhaltige Stromversorgung dann auch noch die Bürger – über das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) – zur Kasse zu bitten, widerspricht einer verantwortlichen Energiepolitik, führt „Vernunftkraft“ aus.
In vielen Einwendungen der Naturschutzverbände wurde die massive, gesetzlich geforderte Landschaftszerstörung kritisiert: Die Genehmigung, in Zukunft Windräder in den Wald zu stellen, leistet keinen Beitrag zu einer CO2-freien Energieversorgung. Sie steht im Gegensatz zu den im LEP angestrebten Maßnahmen zur Natur und Landschaftserhaltung und beeinträchtigt massiv die Wohn- und Lebensqualität tausender betroffenen Bürger.
Ob dieses Gesetz den Anforderungen an die Gegebenheiten in einer modernen und auch zukünftig noch lebenswerten Gesellschaft genügen kann, ist eher fraglich. Bleibt nur die Hoffnung auf eine baldige realitätsnahe Novelle.
- 11.05.2018: Der LEP-Entwurf 2018 in der Bürger-Beteiligung
- 04.12.2015: Kreis Euskirchen: Heftige Kritik am zweiten LEP-Entwurf
- 18.09.2015: Stochern im Nebel: Der 2. Entwurf zum LEP geht in die Begutachtung
- 06.03.2015: LEP-Entwurf wird überarbeitet
- 28.11.2014: Wenn der Raum neu geordnet werden muss...
Zuvor auf EIFELON:
Bisher 2 Kommentare
Kommentar schreiben
Schade, dass EifelOm nicht den Anspruch hat, journalistisch ausgewogen zu berichten, sondern lediglich Meinungsmache betreibt. Übrigens verfolgt der Landes-Entwicklungsplan durchaus die richtigen Ziele. Während viele Ortskerne in der Eifel veröden, sind am Rand immer noch großzügig Neubaugebiete ausgewiesen. Deren Infrastruktur kostet viel Geld. Leerstand und Nausndem in den Ortskernen dagegen beschädigen das Potenzial der Region. Genau hier setzt der Landesentwicklungsplan ja an. Einfach mal lesen ohne ideologische Brille…
Hallo Moelfes,
Ihrer Empfehlung, ohne ideologische Brille zu lesen, sind wir gefolgt, bereits bevor wir diesen Artikel verfasst haben. Aus den daraus gewonnenen Informationen haben wir unsere Schlussfolgerung gezogen. Das sollten Sie vielleicht auch tun: Anbei die Einwendungen von circa 600 Städten, Gemeinden und Kreisen auf 2.162 Seiten gegen die zweite, bereits einmal „entschärfte“ Fassung des LEP.
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/stellungnahmen_institutionen_0.pdf
Hier nur eine Kostprobe aus den Einwänden des Regionalrates Köln gegen den aktuellen LEP:
„Aus Sicht des Regionalrates Köln sind die im LEP Kapitel VI ‚Siedlungsraum‘ avisierten Regelungen kritisch zu betrachten. Denn sie tangieren nicht nur die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinden, sondern auch die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Landes, für annähernd gleiche Lebensverhältnisse in den Teilregionen und den Städten und Gemeinden im Land Sorge zu tragen.“
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion
Einen neuen Kommentar schreiben
Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.