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Stochern im Nebel: Der 2. Entwurf zum LEP geht in die Begutachtung

Eifel: Der Landesentwicklungsplan NRW (LEP) wurde überarbeitet. Nachdem gegen den 1. Entwurf circa 10.000 Einwendungen aus der Bevölkerung und von Institutionen vorgebracht wurden, war in der Staatskanzlei Reparaturarbeit angesagt. Seit Anfang September ist der 2. Entwurf nun im Internet unter https://land.nrw/de/thema/landesplanung verfügbar.

In einer 2. Begutachtung hat die Öffentlichkeit somit die Möglichkeit, den geänderten Entwurf zu lesen und dazu Stellung zu nehmen. Diesmal hat man die Frist zur Meinungsäußerung auf drei Monate verkürzt, da die Landesregierung den Anspruch hat, über den LEP spätestens Anfang 2016 im Landtag abstimmen zu lassen.

Gleichzeitig will man das Landesplanungsgesetz (LPlG) reformieren. Hierin wird geregelt, wie sich die Ansprüche des LEP auf die Raumordnung und damit auf die tatsächliche Betroffenheit der Bürger und Gemeinden übertragen lassen. (siehe EIFELON Nr. 49)

Die Staatskanzlei hat, um die Änderungen gegenüber dem 1. LEP Entwurf deutlich zu machen, die Veränderungen in einer Gegenüberstellung der beiden Gesetzesentwürfe in die Öffentlichkeit gebracht.

Bei einer ersten Begutachtung fällt auf, dass man viele ursprünglich als „Ziel“ der Landesplanung definierten Punkte nun zum „Grundsatz“ entschärft hat. Damit zieht der Konjunktiv „soll“ an vielen Stellen in das Gesetzeswerk ein, wo vorher von strikten Vorgaben die Rede war.

„Ziel“ soll aber – trotz massiver Proteste – weiterhin die Inanspruchnahme von Wald für die Windkraftnutzung bleiben. Nebenbei wird noch in Kapitel 3 bei der „Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung“ darauf hingewiesen, dass Windräder als „prägendes Element der Kulturlandschaft“ zu bewerten seien. Hier wird also im LEP der Begriff der Kulturlandschaft noch schnell manipuliert.

Die Zusammenfassung der Änderungen findet sich im Kabinettsbeschluss vom 23. Juni 2015.

Darüber hinaus wird viel „Verstecken und Suchen“ praktiziert. Ganze Passagen wurden in andere Punkte verschoben und aus ihrem alten Kontext gerissen. So werden auch die Überlegungen, wie mit den kleinen Ortschaften unter 2.000 Einwohnern zu verfahren ist, an anderer Stelle, verbal aber nicht inhaltlich entschärft. Zitat:

„Die Eigenentwicklung kleinerer Ortsteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Bedarf der ansässigen Bevölkerung und die Entwicklung vorhandener Betriebe bleibt weiterhin möglich. Ihre Entwicklung soll auf die Tragfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur beschränkt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass das Wachstum solcher Ortsteile für sich betrachtet und in der Summe hinsichtlich der Inanspruchnahme von Freiflächen erheblich unter der Entwicklung der im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiche bleibt.“

Damit hat sich bis auf das Wort „soll“ wenig an der Aussage, kleine Ortschaften von einer Entwicklung abzuschneiden, geändert.

Schwierig für die Beurteilung des neuen LEP-Entwurfs ist auch die Tatsache, dass die Struktur des ersten Entwurfs (Ziffern und Unterpunkte) nicht aufrechterhalten wird.

So wird Kritikern erschwert, die neuen Textabsätze mit den alten zu vergleichen und weitere Einwände gegen den 2. Entwurf eindeutig örtlich zuzuordnen und zu definieren.

Die vier argumentativen Rahmenbedingungen für die Neuentwicklung des Landesentwicklungsplans bleiben bestehen:

„[…] die absehbare Bevölkerungsentwicklung in Nordrhein-Westfalen („Demographischer Wandel“), die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft, der Klimawandel sowie die Entwicklungen im Einzelhandel.“

Der demographische Wandel, also die vermeintliche Tatsache, dass in NRW in den nächsten 20 Jahren viel weniger Menschen leben werden und man deswegen auf weitere neu ausgewiesene Wohn- und Gewerbeflächen weitestgehend verzichten könnte, wird als argumentative Begründung im gesamten LEP Entwurf immer wieder als angebliche Tatsache vorgebracht.

Die Demoskopen sagen jedoch etwas anderes: Die Bevölkerung in NRW nimmt nach Aussage der Statistiker in den nächsten 20 Jahren weiter zu.

Ebenfalls unberücksichtigt im neuen Entwurf ist der aktuell massiv verstärkte Zuzug durch Flüchtlinge, die nach ihrer Integration die getroffenen Vorhersagen ad absurdum führen werden.

Somit wackelt ein Großteil der Begründung für die in der Landesentwicklung getroffenen Aussagen. Im 2. Entwurf hat man den Eingangstext zum „Demographischer Wandel“ überarbeitet. Das liest sich dann ziemlich seltsam. Liegt doch im neuen Text der angebliche Rückgang der Bevölkerungsentwicklung weit hinter der theoretischen Geltungsdauer von 15 Jahren für diesen neuen LEP.

Die Argumentation, die von einer zu erwarteten Abnahme des Bevölkerungswachstums ausgeht, blieb aber in allen weiteren Passagen des LEP erhalten… Wir haben in NRW keine Abnahme in der Bevölkerungsdichte. Eher das genaue Gegenteil.

Daher wäre es aber auch sinnvoll gewesen, den restlichen Text auf die nicht mehr haltbare These vom „demographischen Wandel“ hin zu untersuchen.

Neue Prognosen für unsere Bevölkerungsentwicklung müssen her, oder soll „steuernd“ über den LEP von einem Aussterben der Bevölkerung ausgegangen werden, während die Städte und Gemeinden im Land nicht mehr wissen, wo sie den Wohnraum für den vermehrten Zuzug hernehmen sollen?

Jetzt sind die Institutionen, die Städte, Gemeinden, Kreise aber auch die Bürger nochmals gefragt. Auch ein Blick auf den Entwurf des überarbeiteten Landesplanungsgesetzes (LPlG) sollte dazu gehören. Gibt der Entwurf doch der Landesregierung in Verbindung mit dem neuen LEP mehr Macht, in Kommunen und Kreise hineinzuregieren und sich über kommunale Bauplanung hinwegzusetzen.

Sämtliche Prognosen und Maßnahmen für eine Begrenzung des Flächenverbrauchs zur Wohnbebauung und zur Nahversorgung müssen hier erneut überarbeitet werden, wenn dieser „2. LEP-Entwurf“ etwas zur realen Zukunft in unserem Land beitragen soll.

18.9.2015PolitikEifel0 Kommentare cpm

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