Kreise, Kreis Euskirchen: Kürzlich lud die Abfallberatung des Kreises Euskirchen alle Gastronomen und Interessierte aus der Region ein, um Klarheit bezüglich der neuen Gesetzesänderungen, die auf sie zukommen, zu schaffen. Um die 30 Interessierte aus 10 der 11 Kommunen nahmen an der Onlineveranstaltung teil. Schon vorab wurde durch viele Gespräche klar, dass es Unsicherheit bezüglich der neuen Regelungen gibt und auch Lösungen für Mehrwegangebote gesucht werden.
Die gesetzlichen Änderungen betreffen alle, die Take-Away Speisen oder Getränke verkaufen, auch die Lieferdienste. Die erste Regelung beginnt am 3. Juli 2021. Ab diesem Datum dürfen die Hersteller folgende Einwegkunststoffprodukte nicht mehr verkaufen: Besteck, Teller (auch solche, die aus Pappe sind und eine Kunststoffbeschichtung haben), Getränkebecher und Behälter für Speisen, die aus „Styropor“ bestehen (genauer: aus expandiertem Polystyrol). Außerdem werden Trinkhalme und Rührstäbchen verboten. Das Verkaufsverbot gilt auch für die gleichen Artikel aus „Biokunststoffen“, wie PLA. Alle Gastronomen dürfen somit ihre Lagerbestände auch nach dem 3. Juli noch aufbrauchen.
Was gibt es für umweltfreundliche Alternativen? In erster Linie sollte Mehrweggeschirr eingesetzt werden. Dies ist dann umweltfreundlicher als Einweggeschirr, wenn es auch sehr oft genutzt wird. Als Einweglösung kommt z. B. Pappe, Bagasse (Zuckerrohr), Palmblatt oder Holz in Frage. Klar sollte sein, dass all diese Dinge nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie sind über das Kreiskompostwerk nicht kompostierbar, auch wenn der Hersteller sie so beschreibt. All diese Verpackungen gehören in die Gelbe Tonne. Sie können jedoch nicht recycelt werden. Nur Pappe, wenn Sie wenig verschmutzt in der blauen Tonne landet.
Ab dem 1. Januar 2023 kommen neue Regelungen hinzu. Das Verpackungsgesetz verlangt von allen Betrieben im To-Go-Geschäft, dass kundeneigene Behälter befüllt werden müssen. Außerdem müssen die großen Betriebe ein Mehrwegsystem anbieten. Das betrifft alle Betriebe, die mehr als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt haben oder/ und über eine Verkaufsfläche von über 80 m² verfügen. Bei Lieferdiensten wird hier die Lager- und Versandfläche angerechnet. Teilzeitkräfte werden anteilig berechnet.Hier lohnt es sich über ein Mehrwegpoolsytem nachzudenken. „Geschirr, das der Kunde heute in dem einen Restaurant abholt und morgen oder später in einem anderen abgeben kann, ist attraktiv für den Konsumenten“, so Abfallberaterin Karen Beuke.
Vier Poolsystembetreiber haben den Teilnehmern ihre Systeme vorgestellt. Ob VYTAl, Recircle, Relevo und FairBox – es sind alles junge Unternehmen, die vielfältige Lösungen anbieten und zum Teil auch neue Produkte nach Wunsch kreieren. Es sind noch mehr als eineinhalb Jahre Zeit, um die Gesetzesauflagen zu erfüllen, doch ein gut funktionierendes System sollte frühzeitig überlegt und am besten in Absprache mit Unternehmen in der gleichen Region abgesprochen werden. Nur so kann Mehrweg zum Erfolg führen, was nicht nur dem Wunsch der Gesetzgebung entsprechen würde, sondern auch den immer knapper werdenden Ressourcen dieser Erde genüge tut und dem Klimaschutz. Denn „am sinnvollsten ist der Abfall, der gar nicht erst entsteht“, erklärt Landrat Markus Ramers.
Ein gutes Zeichen: Einige der Teilnehmer gaben der Kreisverwaltung schon die Rückmeldung, dass sie mit weiteren Betrieben in der Kommune und den Poolsystembetreibern in Austausch treten möchten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne Abfallberaterin Karen Beuke. / Tel: 02251-15-371. Ausführliche Informationen zum Thema: https://www.kreis-euskirchen.de
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