Kreise, Städtereg. Aachen: Nach den Sommerferien sind Kinder in Kitas und Schulen erfahrungsgemäß vermehrt von Infektionskrankheiten geplagt. Generell dürfen sie die Einrichtungen nicht besuchen, wenn sie eine ansteckende Krankheit haben. Oft ist es jedoch schwierig zu entscheiden, wann ein Kind nach einer Erkrankung wieder in die Kita oder Schule gehen darf. In einer Broschüre für Eltern hat das Gesundheitsamt die gängigen Richtlinien zusammengefasst. Eine Wiederzulassungstabelle ermöglicht Kita- und Schulpersonal einen schnellen Überblick, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, ob eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt besteht und ab welchem Zeitpunkt erkrankte Personen die Einrichtung wieder besuchen dürfen. Die Materialien können kostenfrei beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen per E-Mail: oder Fax 0241 – 51985399 bestellt oder unter www.staedteregion-aachen.de/gesundheitsamt heruntergeladen werden.
Wann darf mein Kind wieder in die Kita oder Schule?
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