Nideggen: In seiner Sitzung am vergangenen Dienstag hat sich der Bau-, Planungs-, Denkmal-, und Umweltausschuss – auf Antrag der „Menschen für Nideggen“ (MfN) – mit der Sperrung der Wege auf dem Kühlenbusch beschäftigt. Es wurde kritisiert, dass zwar Anfang vergangenen Jahres über Wegesperrungen informiert wurde, allerdings gab es bisher – wie damals im Ausschuss beantragt – keine Aufklärung über die rechtlichen Grundlagen, mit der sich eine vorübergehende oder dauerhafte Sperrung auf dem Kühlenbusch rechtfertigen ließe, so Erwin Fritsch von den MfN.
Zwar kann der Grundstückseigentümer – laut Landschaftsgesetz § 54 (Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft) – eine Sperrung seiner Grundstücke mit Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises beantragen, allerdings muss hierfür ein wichtiger Grund vorliegen.
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn andernfalls die zulässige Nutzung der Flächen unzumutbar behindert oder eingeschränkt würde oder erhebliche Schäden entstehen würden.
Eine solche Genehmigung muss allerdings die Interessen der Allgemeinheit mit berücksichtigen. Außerdem ist diese Genehmigung zur Sperrung in der Regel widerruflich oder befristet zu erteilen. Über eine solche vorliegende Regelung wurde der Stadtrat bisher nicht informiert.
Es muss also einen „wichtigen Grund“ geben, um der Bevölkerung das Betreten ihrer langjährig begangenen Wege zu verbieten. Solche Genehmigungen werden in der Regel von den Unteren Landschaftsbehörden nur für kurze Zeiträume erteilt.
In einer Mitteilungsvorlage auf die Anfrage der MfN wurde von der Verwaltung der Stadt unter anderem ausgeführt, dass für die Genehmigung einer Sperrung von Waldwegen durch die Untere Landschaftsbehörde (ULB) grundsätzlich kein Einvernehmen mit der Stadt notwendig ist. Die Verwaltung verweist auf die Mitteilungsvorlage an den Haupt- und Finanzausschuss, in der die Maßnahme erläutert wurde. Weiter heißt es: „Eine erneute Information der Gremien war aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig, da die Maßnahme lediglich fortgesetzt, jedoch nicht geändert und insbesondere nicht erweitert wurde.“
Völlig unter den Tisch gefallen sind in der Ausschusssitzung, welche Regelungen es bezüglich des Wirtschaftsweges von der Landesstraße 249 zum Kühlenbusch gibt. Auch die Besitz- und Nutzungsverhältnisse an diesem befahrbaren Weg, der sich halbkreisförmig und in halber Höhe um die Ostseite des Kühlenbusches legt, fanden keine Aufklärung. Die Frage, ob es sich um eine Zufahrt zur Brandbekämpfung und einen Rettungsweg für den noch offenen Wanderweg Nr. 37 handelt, wurde nicht besprochen.
In der Ausschusssitzung wurde einvernehmlich festgelegt, in einer Sondersitzung am Montag, dem 25. April, um 19.00 Uhr einen Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises einzuladen, um die getroffenen Maßnahmen mündlich zu erläutern. Ebenfalls soll bis zu diesem Termin die schriftliche Begründung der ULB mit allen, für die Entscheidung maßgeblichen Unterlagen vorliegen, sowie der genaue Zeitpunkt, zu dem die Stadt von der ULB über Sperrungsmaßnahmen unterrichtet wurde. Zur Klärung möglicher oder vorhandener Rettungswege, die von der Sperrung betroffen sind, wird ein sachkundiger Vertreter der Nideggener Feuerwehr hinzugezogen. Die Sitzung ist öffentlich, um dem gesteigerten Interesse der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Letzte Meldung: Aus den ersten Sitzungsunterlagen für die Ausschusssitzung am 25. April geht hervor, dass der Stadt Nideggen keine schriftliche Verfügung der Unteren Landschaftsbehörde zu der Wegesperrung im Kühlenbusch vorliegt. Im Text wird weiter auf ein gemeinsames Gespräch, das am 17. März 2014, also bereits vor zwei Jahren, stattgefunden hat, verwiesen. Danach hätten damals angeblich keine Gründe gegen eine Wegesperrung vorgelegen. Die Sondersitzung des Bau-, Planungs-, Denkmal-, und Umweltausschusses verspricht spannend zu werden.
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Bisher 2 Kommentare
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Da sind ja dann wohl ein paar Ungereimtheiten aufzuklären.Nur offene und nachvollziehbare Aufklärung kann jetzt helfen!
Weshalb behautpet der Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft öffentlich, dass alles seine Richtigkeit hat und ALLE Stellen einbezogen wurden obwohl es offenbar nicht stimmt?
Weshalb wurden selbstgebastelte Schilder aufgestellt mit Kopien von irgendwelchen Verbänden, statt die im Gesetz vorgeschriebenen Schilder zu benutzen?
Weshalb wurden die Wege dermaßen massiv zugeschüttet?
Was ist der Wichtige Grund für die Erteilung der Zustimmung zur Sperrung durch die Untere Landschaftsbehörde. UHU’s gibt schon etwas länger im Raum Nideggen und die sind bestimmt nicht akut gefährdet.
Wie kann es neue Kahlschläge unterhalb der Villa ( Blick ins Rurtal? ) geben, wenn der Bereich doch so schützenswert und wertvoll ist, dass man sogar (Behördlicherseits?!) den Menschen aus Nideggen den Zugang verwehrt?
Ja, das ist eine spannende Frage.
Was mich ebenfalls interessieren würde ist, wie man die Kahlschläge mit praktiziertem „Naturschutz“ in Verbindung bringen kann?
Für mich passt das eine nicht zum anderen – auch wenn die Bäume angeblich nicht in die Gegend passen. Was wäre, wenn alle privaten Waldbesitzer sich entscheiden würden, solche Bäume zu fällen? Oder dem „Fußvolk“ den Zutritt in „ihren Wald“ verweigerten?
Ich liebe unseren Wald und lasse mir die Freude, darin zu wandern, nicht verwehren.
Leben wir in einer Demokratie? Leben wir in einem freiheitlichen Staat?
Ja, solange wir gemeinsam dafür kämpfen!
Ein großes Dankeschön an Eifelon für die Initiative und die Artikel
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