Nideggen, Abenden: Am kommenden Donnerstag, 18. August, findet um 19.00 Uhr in der Festhalle Abenden eine öffentliche Diskussion mit der betroffenen Abendener Bevölkerung statt. Ursprünglich war der 16. August als Termin von der Stadt genannt worden. Ziel der Veranstaltung soll es – nach Aussage der Stadt – sein, festzustellen, für welche der gesperrten Wege am Kühlenbusch es Interesse an einer Aufhebung der Sperre gibt. Ein Großteil der Wege und Pfade über den Kühlenbusch war im Frühjahr auf Veranlassung des Eigentümers mit Baumstämmen und Astwerk unpassierbar gemacht worden.
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Der Eigentümer des Waldes am Kühlenbusch argumentiert, dass Naturschutzauflagen ein Betretungsverbot rechtfertigen würden, außerdem sei der Wald – und somit auch die Wege – in Privatbesitz. Er könne keine Haftung für eine Verkehrssicherungspflicht auf den Waldwegen übernehmen.
Zur Haftung ist der Eigentümer auch nicht verpflichtet, argumentieren die Gegner der Maßnahme. Ist doch das Waldbetretungsrecht laut Bundeswaldgesetz für jedermann zu gewährleisten. Eine besondere Haftung des Eigentümers für die Gefahren des Waldes sei somit nicht nötig. Das habe auch der Bundesgerichtshofes (BGH) in seinem Urteil vom 2. Oktober 2012 bestätigt (AZ: VI ZR 311/11):
Der Grundstückseigentümer haftet nicht bei allen „waldtypischen Gefahren“.
Damit würde auch eine besondere Verkehrssicherungspflicht durch Pflege und Instandhaltung für eventuell geöffnete Wege durch Dritte, z.B. den Eifelverein – wie von der Stadt Nideggen ins Gespräch gebracht – entfallen. Im Gegenenteil: Durch eine solche, bisher auch nicht praktizierte Pflegemaßnahme an diesen Wegen würden erst Verantwortlichkeiten geschaffen, die einen möglichen Rechtsanspruch von Waldbesuchern begründen könnten, vermutet man in den Kreisen der Waldsperrungs-Gegner. Die Wege seien ohne „wenn und aber“ wieder zu öffnen, die Sperre sei widerrechtlich und widerspräche dem Gesetz und dem jahrzehntelang ausgeübten Gewohnheitsrecht. Die Veranstaltung am Donnerstag verspricht, spannend zu werden.
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