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Äste und Zweige verrammeln den Zugang zum Kühlenbusch. [Fotos: cpm]

Wer hat das Wegerecht am Kühlenbusch?

Nideggen, Abenden: Die blockierten Wege im Kühlenbusch standen am Montag in einer Sondersitzung des Bau-, Planungs-, Denkmal-, und Umweltausschusses auf der Tagesordnung. Eingeladen waren die Untere Landschaftsbehörde des Kreises (ULB), ein Vertreter der Forstbetriebsgemeinschaft, der Eifelverein, die Biologische Station und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Nideggen. Der Ausschuss wollte darüber informiert werden, wie es zu den mit Reisig und Astwerk zugekippten Wegen gekommen sei und ob diese Maßnahme des Eigentümers mit Billigung und Wissen der Unteren Landschaftsbehörde erfolgt sei.

Laut Ralf Kreischer von der ULB sei die Wegesperrung rechtens und notwendig geworden, nachdem der Eifelverein nicht mehr für die Pflege dieser Wege zur Verfügung stand. Laut dem gültigen „Landschaftsplan 3 für Kreuzau/Nideggen“ dürften nur Wege im Bereich des Landschaftsplans und – somit auf dem Kühlenbusch – betreten werden, wenn sie in einem offizielles Wegekonzept existieren und ihre Pflege gewährleistet sei. Da der Serpentinenweg – die Scheppe – nicht mehr im Wegeplan des Eifelvereins aufgeführt wäre, könne dieser auch die Sicherheit auf diesem Weg nicht mehr gewährleisten. Damit sei die Sperre gerechtfertigt. Punktum! Das Publikum quittierte die Ausführungen mit verständnislosem Kopfschütteln, wären doch nach dieser Argumentation nur noch Wege frei zu begehen, für die ein Verein die Gewährleistung übernimmt, und jeder Waldbesucher, der sich außerhalb, auf nicht „zertifizierten“ Pfaden bewegt, mit einem Bußgeld zu bedenken.

Auch das Bundeswaldgesetz sieht das in Paragraph 14 ganz anders:

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

Also sagt das Bundesgesetz genau das Gegenteil der Verordnungen im „Landschaftsplan 3 für Kreuzau/Nideggen“: Jeder kann den Wald betreten und kein Eigentümer oder Verein muss für selbstverschuldete Unfälle der Waldbesucher haften. Das Bundeswaldgesetz geht sogar noch weiter: „Den Wald betreten“ wird nicht auf Wege eingeschränkt, erst beim Reiten und Fahrradfahren sollte sich der Besucher an Wege halten. Soviel „wilde Freiheit“ – vom Gesetzgeber aus – konnte die NRW-Landespolitik anscheinend nicht ertragen und hat sie durch das Landschaftsgesetz entschärft. Darin gilt nun wieder das alte preußische Motto: Alles, was der Staat dem Untertan nicht ausdrücklich erlaubt, ist verboten.

Auch die Mitglieder im Bau-, Planungs-, Denkmal-, und Umweltausschuss hatten so ihren Zweifel am Zustandekommen dieser Sperrungen. Gibt es ein Gewohnheitsrecht, die Wege weiter zu begehen? Kann nun jeder Waldeigentümer sich so seinen „Privatpark“ schaffen und dafür mit dem Naturschutz argumentieren?

Auf die Frage, seit wann denn die Wegesperrung durch die ULB der Stadt Nideggen bekannt sei, konnte in der Verwaltung keine Klarheit hergestellt werden. Auf einer, in den Akten vorhandenen Benachrichtigung durch den Kreis, fehle leider der Eingangsstempel, vermutlich wäre eine Mail abgeheftet worden und somit keine Eingangsbestätigung vermerkt, bedauert man. Ebenfalls kritisch hinterfragt wurde von den Räten, wann denn die Bürger zu der geplanten Wegesperrung befragt worden seien. Das konnte weder die Stadtverwaltung, noch der Kreis beantworten: Also wahrscheinlich gar nicht. Allerdings steht dazu im Landschaftsplan, auf den sich der Kreis beruft:

Weiterhin sollen alle im Landschaftsplan festgesetzten Gebote […] in Naturschutzgebieten in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und sonstigen Betroffenen vorgenommen werden.

Dass unter „sonstigen Betroffenen“ auch die Anwohner von Abenden und Nideggen zu verstehen seien, stand außer Diskussion.

In einer Sitzungsunterbrechung konnten dann die zahlreichen Besucher Fragen an das aufgebotene Expertengremium stellen:

Hier meldete sich auch Gabriele Schoeller, die Ehefrau des verstorbenen Alteigentümers zu Wort: Man habe die jetzt ausgebrochene Auseinandersetzung kommen sehen. Auch früher hätte ihr Mann versucht, einzelne Wege zu sperren, diese Versuche seien aber gescheitert, die Sperren immer wieder zur Seite geräumt worden.

Unverständnis herrschte beim Publikum auch über die erfolgten Kahlschläge großer Flächen, mit denen der neue Besitzer seinen nun angeblich unter Naturschutz stehenden Wald durchforste. Hier argumentiert die ULB, dass nur „artfremde Bäume“ wie Douglasien und Fichten entfernt worden wären, um eine Wiederaufforstung mit Laubgehölz zu ermöglichen. Diese Kulturen müssten nun geschützt werden, betont Bernhard Guyens von der Forstbetriebsgemeinschaft. Auch er erntete Widerspruch: Es würde einfach nicht stimmen, dass nur Nadelbäume entfernt worden wären, dem Kahlschlag wären auch richtig große Eichen zum Opfer gefallen. Auch das Fahrradverbot auf dem noch geöffneten Wanderweg des Eifelvereins wurde aus dem Publikum kritisiert. Dieses sei erfolgt, weil die Radfahrer mit ihren grobstolligen Reifen die Wege beschädigen würden, erläuterte Ulrich Laube, der Wegwart des Eifelvereins. Dr. Lutz Dahlbeck von der Biologischen Station sieht die Wegesperrung aus naturschutzfachlicher Sicht für sinnvoll an, gäbe es doch einen Uhuhorst in den Buntsandsteinfelsen. Dazu die Anwohner: Die Uhus gäbe es in den Bundsandsteinfelsen schon länger an verschiedenen Orten, bisher hätten sich die Tiere von den Wanderern auch nicht stören lassen, daran hätte sich bis heute nichts geändert. Ein Besucher der Sitzung resümiert: Allmählich wäre es an der Zeit, einmal über „Menschenschutz“ nachzudenken.

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Auch der Zugang zum Wald von der Bundesstraße wurde blockiert.

Nachdem die Sitzung wieder aufgenommen worden war,  sind sich die Mitglieder des Ausschusses weitgehend einig: Ein Beteiligungsverfahren der Bevölkerung oder des Nideggener Rates habe nicht stattgefunden. Die Untere Landschaftsbehörde konnte keine schriftlich ergangene Verfügung zu den Sperrungen vorlegen. Auch der „Landschaftsplan 3 – Kreuzau/Nideggen“ in der vorliegenden Form hat sich als reformbedürftig herausgestellt. In der gültigen Fassung entspreche er nicht den Anforderungen vor Ort. Das Wegenetz muss sich auch am Bedarf der Bevölkerung orientieren, die Einschränkung auf offizielle Wege des Eifelvereins sei realitätsfremd. Eine Änderung der Landschaftspläne sollte diskutiert werden. So viel, so theoretisch.

Was soll nun im konkreten Fall geschehen? Bürgermeister Schmunkamp schlägt vor, mit den Bürgern darüber zu reden, welcher Wegebedarf am Kühlenbusch konkret besteht. Auch müsse dann geklärt werden, wer für die Pflege dieser Wege zukünftig zuständig sei, sollten sie wieder geöffnet werden.

Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss und beauftragte den Bürgermeister, eine Bürgerbeteiligung mit interessierten Anwohnern und Gästen zu veranlassen, um den Bedarf für eine weitere Wegeöffnung zu ermitteln, sowie Gespräche mit dem Eigentümer der Waldflächen und der Unteren Landschaftsbehörde zu führen und den Ausschuss in der nächsten Sitzung Anfang Juli zu informieren.

Damit geht die Wegesperrung am Kühlenbusch in die nächste Runde. Wie lange die fragwürdigen Reisigbarrieren auf den Wegen dem Unmut der Bevölkerung standhalten, wird die Zukunft zeigen. Kühlenbusch: Fortsetzung folgt… EIFELON bleibt am Ball.

Weitere Informationen:

Der „Landschaftsplan 3 Kreuzau/Nideggen“ als pdf.

29.4.2016PolitikNideggen, Abenden1 Kommentar cpm

Bisher 1 Kommentar
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  • Das Geschmäckle an dieser Geschichte ist nach wie vor nicht ausgeräumt.

    Die ULB und die Biologische Station dass Douglasienbestände kahlgeschlagen und durch Eiche ersetzt werden. Warum bleiben dann einzelne solitäre Douglasien stehen und säen sich aus? Sind nicht an anderen Stellen wieder Nadelbäume gepflanzt worden??? Alte Eichen wurden gefällt und vom Forst begründet mit einer „X-Holzfällung“ also nicht wegen Fernsicht. Das scheint ein Zauberwort zu sein mit dem weitere Fragen unterbunden werden. Weder ist dieser Begriff geläufig noch findet man den Begriff bei Google. Der Forst ist zudem dafür, dass Menschen ausgesperrt werden wo Wald neu aufgeforstet ist, mit der Begründung: Die treten sonst alles kaputt und die Investitionen des Eigentümers müssen geschützt werden. Ein Forstbeamter sollte die gesetzliche Lage kennen, wenn ein Betretungsverbot ( für Forstkulturen beispielsweise) besteht und die Mißachtung bestraft wird, so rechtfertig dies keine zusätzliche Sperrung!

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