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Die Abendener Bürger wollten ihren gesperrten Serpentinenweg wieder begehen. [Grafik: Kreis Düren]

Wegesperrung am Kühlenbusch: Bürgerinformation statt Bürgerbeteiligung

Nideggen, Abenden: Mit dem Anliegen, beteiligt und gehört zu werden, haben sich am Donnerstag – trotz Sommerferien und zweimal verschobenen Termins – circa 50 Abendener in der Festhalle eingefunden. Der Unmut in Abenden war im Frühjahr eskaliert, als der Waldeigentümer viele der bis dahin offenen Wege auf dem Kühlenbusch mit Strauch- und Astwerk verbarrikadiert hatte. In der Veranstaltung sollten Lösungsmöglichkeiten für den Konflikt diskutiert und gefunden werden.

Lothar Gerhards von der Unter Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises argumentierte, dass es sich auf dem Kühlenbusch um ein FFH–Naturschutzgebiet (Fauna-Flora-Habitat) von europäischer Bedeutung handeln würde und man von Seiten des Kreises verpflichtet sei, FFH-Gebiete zu entwickeln. Dazu wurde 1999 der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen verabschiedet. In Naturschutzgebieten gäbe es ein generelles Betretungsverbot der Waldflächen. Nur vorhandene, gekennzeichnete Wege wären davon ausgenommen. Nachdem der Eifelverein die fraglichen Wege aus seiner Kartierung herausgenommen habe, würde ein faktisches Verbot, diese Wege weiter zu benützen – laut dem aktuellen Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen – greifen.

Auf die Frage aus der Runde, warum man die Bevölkerung nicht sachlich aufgeklärt habe, es sei doch logisch, dass bei der Sperrung alter Wege, die seit Jahrhunderten immer begangen worden wären, Unmut aufkommen würde, wenn der Eigentümer diese Wege einfach verbarrikatierte, antwortete Bürgermeister Schmunkamp: Er sähe hier auch ein Versäumnis bei der Stadt, man habe die Bevölkerung nicht mitgenommen und in vernünftiger Weise informiert. „Daraus haben wir gelernt“, so Schmunkamp selbstkritisch. Für eine weitere Nutzung der jetzt gesperrten Wege müsste sich ein verantwortlicher Verein oder Träger finden, der die Pflege dieser Wege gewährleistet.

Das schließt Wolfgang Müller, Hauptwegewart des Eifelvereins, für seinen Verein kategorisch aus: „Der Eifelverein macht das nicht“, man habe nach dem Motto „weniger ist mehr“ in den letzten Jahren über 60 Prozent der Wege aus dem Wegekataster gestrichen. Damit läge die Verantwortung für die Waldwege beim Eigentümer. Dr. Hakert, als Waldeigner am Kühlenbusch, sieht sich außerstande, die Haftung für die Wege zu übernehmen: „Ich möchte eine Haftungsfreistellung und keine Mountainbiker in meinem Wald.“ Hakert versteht nicht, wieso er für eine Maßnahme der ULB verantwortlich gemacht wird, er sieht sich hier eindeutig im Recht.

Der Waldbesitzer müsste für „waldtypische Gefahren“ wie Wurzelwerk oder abbrechende Äste überhaupt nicht haften, dazu gäbe es auch Gerichtsurteile, kommt aus dem Publikum. „Das stimmt“, räumt Wolfgang Müller ein, aber es gäbe ja noch die „Mega-Gefahren“, für diese müsse ein Waldbesitzer weiterhin haften. Fragende Gesichter im Publikum: Welche „Mega-Gefahren“ könnte es im Wald wohl geben?

„Ich will einfach auf dem Serpentinenweg spazieren gehen und nicht über Paragraphen diskutieren müssen“, wird der Wunsch vieler Abendener im Publikum auf den Punkt gebracht. Es geht den Menschen um den Serpentinenweg. Die Möglichkeit eines Rundwegs: Spaziergehen im Wald, ohne auf demselben Weg zurücklaufen zu müssen. Auf der westlichen Seite der Rur hat der Nationalpark zuvor alle Spazierwege zugeschoben. Nun fühlt sich Abenden von beiden Seiten von Naturschutzgebieten und Betretungsverboten in die Zange genommen.

Auf die Frage von Schmunkamp an die Vertreter der ULB, welche der gesperrten Wege sie – im Rahmen einer Berücksichtigung der örtlichen Interessen – für die Spaziergänger wieder freigeben würden, war man halbherzig bereit, einen Verbindungsweg oberhalb des Hauses Schöller ins Auge zu fassen. Das wollten aber dann die Abendener nicht mehr. Im Saal machte sich Resignation breit. Lothar Gerhards von der ULB betonte, dass die Ausweisung der Naturschutzgebiete am Kühlenbusch dem Schutz bedrohter Tierarten, wie der Wildkatze und den Brutplätzen des Uhus dienen würde. Das gleiche Argument hätte es auch gegeben, als die Felsen in Rath unter Naturschutz gestellt worden wären, dort hätte sich aber bis heute kein Uhu blicken lassen, konterte es aus dem Publikum.

„Wir Menschen, die mit der Natur leben, wollen nur die gleichen Rechte wie Kellerassel und Spitzmaus,“ fasst eine Besucherin das Anliegen der Abendener treffend zusammen. Die Bereitschaft, sich von übergeordneten Behörden bis zum Sonntagsspaziergang hin gängeln zu lassen, hat in Abenden einen Tiefpunkt erreicht.

Das hat wohl auch Bürgermeister Schmunkamp so empfunden: Er spricht nun von einer Informationsveranstaltung, wie der rechtliche Sachstand sei. Der in der Einladung formulierte Begriff von der „Bürgerbeteiligung“ findet keine Verwendung mehr in seinem Schlusswort: „Ich wusste, dass Frustration auftritt am heutigen Abend und dass das Ergebnis die Menschen in Abenden nicht amüsiert. Das ändert aber an den rechtlichen Gegebenheiten vor Ort leider nix.“

Kommentar: Wenn man in Bayern über die Gefährlichkeit von Trittstufen auf Wanderwegen nachdenken würde, müssten fast alle Wanderwege in den Alpen gesperrt werden. Kein Landwirt würde einen Touristen noch durch seinen Wald laufen lassen, wenn er Sorge haben müsste, bei einem verstauchten Haxen „seiner“ Wanderer vor dem Kadi zu landen, weil er seinen Wald nicht anständig gefegt hat. Worin also besteht die von dem Wegewart des Eifelvereins heraufbeschworene „Mega-Gefahr“, für die nun der arme Waldbesitzer in Haftung genommen werden kann? Zu „Mega-Gefahr im Wald“ findet man den Hinweis auf den Orkan Kyrill und die Empfehlung für den Waldbesitzer, die Schäden zeitnah zu beheben. Das wird jeder Waldbesitzer schon aus Eigeninteresse sicher machen. Jeder Besucher wird sicher auch Verständnis haben, wenn ein Waldbesitzer seinen Wald nach einem Orkan erst mal absperrt, um nach gefährdeten Bäumen Ausschau zu halten.

Im Umkehrschluss bedeutet jedoch die Zusammenarbeit von Unterer Landschaftsbehörde, Waldbesitzer und Eifelverein in diesem Fall, dass jeder Waldweg durch ein Naturschutzgebiet nur noch dann begangen werden darf, wenn ein Zuständiger gefunden wird, der den Waldbesitzer – durch welche Maßnahmen auch immer – von einer Haftung befreit, die er doch – laut Waldgesetz – überhaupt nicht hat. Für „waldtypische Gefahren“ haftet immer noch der Waldbesucher selbst!

Man konnte sich bei dieser „Bürgerbeteiligung“ des Eindrucks nicht erwehren, dass sämtliche Möglichkeiten, über eine Rücknahme der Sperre am Kühlenbusch konstruktiv nachzudenken, bereits vor der Veranstaltung mit den Bürgern in „interner Beratung“ ausgeschlossen worden waren. Insofern: Kein guter Tag für das Demokratieverständnis engagierter Bürger.

19.8.2016PolitikNideggen, Abenden0 Kommentare cpm

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