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Unterstützungsangebote können gerade jetzt Entlastung der Pflegesituation bieten. [Foto: pixabay]

Pflegekasse: Jetzt noch Entlastungsleistungen aus 2019 nutzen

Eifel: Für ambulant gepflegte Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht von der Pflegekasse ein monatlicher Betrag von 125 Euro zur Verfügung, der für zusätzliche Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann. Pflegebedürftige sollten nicht versäumen, diese 1.500 Euro Jahresbudget rechtzeitig abzurufen. Infos zum persönlichen Budget erhält man bei der Pflegekasse.
Wichtig zu wissen: Auch bisher nicht genutzte Gelder aus 2019 sind noch nicht verfallen, sondern können bis zum 31. März 2021 abgerufen werden. Dies hat der Gesetzgeber angesichts der aktuellen Corona-Situation beschlossen. Ansprüche aus dem Jahr 2020 können bis 30.6.2021 genutzt werden.

Unterstützungsangebote im Alltag können gerade jetzt eine gute Entlastung der Pflegesituation bieten. Die Angebote müssen vom Land NRW zugelassen sein, damit die Kosten übernommen werden. Welche Angebote es in der Nähe gibt, erfahren Interessierte über den Online-Angebotsfinder des Landes NRW unter angebotsfinder.nrw.de/uia/angebotsfinder
Nach Eingabe der PLZ listet die Datenbank sämtliche erstattungsfähigen Angebote in der Region auf.
Für Fragen rund um den Angebotsfinder steht eine Hotline zur Verfügung, die werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 0231 – 22243890 erreichbar ist. Anfragen kann man auch per E-Mail an richten.

Pflegende Angehörige können sich Entlastung suchen durch die Unterstützung bei der Organisation der Pflege, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, tröstenden Gesprächen oder durch Information über weitere Hilfsangebote. Auch die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie beim Einkaufen, Waschen, bei der Reinigung der Wohnung oder beim Ausführen des Hundes kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige auch den Einsatz von Nachbarschaftshelfern gutmachen, so zum Beispiel für die zeitaufwendige Buchung eines Impftermins oder die Begleitung zum Impfzentrum. Zu den erstattungsfähigen Auslagen und Aufwendungen gehören Fahrtkosten, Belege für Betreuungsaufwände oder die pauschale Abgeltung des Zeitaufwandes.

Weitere Infos erhalten Pflegebedürftige beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen-Eifel oder bei den Pflegeberater*innen der Pflegekassen oder Kommunen. Kontakt: Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Regionalbüro Aachen/Eifel Tel.: 02404 – 9032780 oder per Mail unter
29.1.2021LebenEifel0 Kommentare redaktion

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