Simmerath: „Ganz Simmerath feiert an diesem Wochenende, wir haben ein tolles Programm für unsere Gäste vorbereitet, das findet auch ohne Einschränkung am Sonntag statt“, ist Lars Hamens, der Koordinator des Kraremannstags überzeugt. „Alle Gewerbetreibenden in Simmerath ziehen an einem Strang.“
Auch wenn ein Gerichtsbeschluss am vergangenen Mittwoch kurzfristig die Stimmung getrübt hatte: Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einer „einstweiligen Anordnung“ festgestellt, dass die Verordnung zur sonntäglichen Ladenöffnung der Gemeinde Simmerath am Kraremannstag nicht gesetzeskonform mit dem gültigen Ladenöffnungsgesetz sei. Das bedeutet, dass die Geschäfte und Handwerksbetriebe in der Gemeinde Simmerath an diesem Sonntag ihre Läden nicht öffnen dürfen.
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts war eine längere Auseinandersetzung zwischen der Simmerarther Verwaltung und der Dienstleistungsgewerkschaft verdi vorausgegangen. In mehreren Schreiben der letzten Monate hatte die Gewerkschaft auf Defizite der Laden-Öffnungs-Verordnung zum Kraremannstag hingewiesen und um gesetzeskonforme Aktualisierung ersucht. Die Gemeinde sei allerdings der Ansicht gewesen, dass die von ihr, im Jahr 2003, erlassenen, gewerberechtlichen und ordnungsrechtlichen Festsetzungen den Gesetzesänderungen – nach dem neuen Ladenschlussgesetz von 2013 – genüge und es keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des verkaufsoffenen Sonntags gäbe, so der Sekratär der Dienstleistungs- Gewerkschaft. Diese Rechtsauffassung könne verdi allerdings nicht teilen.
Nachdem mehrere Kontakte zwischen Gewerkschaft und Kommune zu keinem Ergebnis geführt hätten, habe sich verdi an das Verwaltungsgericht gewandt und um Klärung des Sachverhalts ersucht. Diese Klärung hat die Simmerather Verwaltung nun drei Tage vor dem Ereignis – per Eilzustellung des Gerichtes – kalt erwischt.
In einer Sondersitzung am 23. Mai will sich der Rat mit den, vom Gericht kritisierten Defiziten in den Sonntagsöffnungsklauseln beschäftigen und damit die gemeindeeigene Verordnung auf rechtssichere Beine stellen, droht doch sonst am nächsten geplanten, verkaufsoffenen Sonntag, dem 11. Juni, ein ähnliches Debakel. Bürgermeister Hermanns war für EIFELON nicht erreichbar.
Beim Gewerbeverein Simmerath ist man naturgemäß über diese Entwicklung nicht gerade glücklich, verweist aber auf die zahlreichen Programmpunkte dieses Tages, die den Karemannstag zu einem lohnenden Ausflugsziel am Sonntag machen. Von dem gesetzlichen Öffnungsverbot sind diese Open Air-Angebote nicht betroffen.
Neben dem 14. Simmerather Mai-Lauf, der am späten Vormittag mit den kleinsten Teilnehmern startet, einem umfangreichen Konzertprogramm verschiedener Orchester und der Tanzwerkstatt auf der Bühne und über 80 Ständen des Straßenmarktes, präsentieren sich Vereine und Hilfsorganisationen auf der Festmeile.
In diesem Jahr erweitert ein neuer Kunsthandwerker- und ein Genussmarkt mit Spezialitäten aus Österreich, Italien und dem Orient, das bunte Angebot. Auch die kostenlosen Fahrten mit der „Straßen-Bimmel-Bahn“ durch das Simmerather Ortsgebiet stehen wieder auf dem Programm.
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