Umland, Niederzier: In anderen Ortschaften genießt man den Frühling. In Niederzier-Ellen schließen die Menschen immer öfter Türen und Fenster: Die Bewohner haben die Nase voll. Wenn mit einem Russlandhoch der Wind von Osten weht, mischt sich in den frischen Frühlingsduft der Geruch von frisch asphaltierter Bundesstraße. Die Asphaltmischanlage in der Kiesgrube Collas – im Osten von Ellen gelegen – macht sich dann immer wieder durch Geruchsbelästigung bemerkbar. Den Aufenthalt im Freien bezahlen die Bewohner an solchen Tagen mit Kopfschmerzen und Atembeschwerden. In einem Offenen Brief hat sich nun die UWG im Kreis an Landrat Wolfgang Spelthahn gewandt, um die Betriebsparameter der Anlage zu hinterfragen.
Unter anderem hatte der sachkundige Bürger im Niederzier Gemeinderat, Dipl.-Ing. Günter Fritz, die Genehmigungsbescheide der Anlage analysiert. Dabei waren ihm einige Ungereimtheiten in der, durch das Kreisumweltamt erteilten Betriebsgenehmigung aufgefallen. So verlangt die TA Luft (Technische Anleitung Luft), beim Messbetrieb der Anlage die „ungünstigsten Betriebsbedingungen“ als Genehmigungsgrundlage anzusetzen. Im Fall der Asphaltmischanlage ist das die Verarbeitung und das Recyclen von Alt-Asphalt. Dass diese Auflage bei der Genehmigung berücksichtigt wurde, dazu findet sich kein Hinweis in den Genehmigungsunterlagen.
Ebenso wenig eingängig findet der Ingenieur die Berechnung des krebserregenden Benzolausstoßes der Anlage. Legt die TA Luft auf der einen Seite eine Bagatellgrenze für den Benzolausstoß von 2,5 Gramm pro Stunde fest, so darf dieser Wert im Regelbetrieb in den so genannten Massenkonzentrationsströmen um ein Vielfaches überschritten werden. Hier gilt dann Benzol bis zu einem Grenzwert von 5mg pro Kubikmeter Abgas als noch tolerierbar. So erreichte die Anlage bei allen Kontrollmessungen immer wesentlich höhere Benzolwerte, als in der Bagatellgrenze angegeben, wenn man die Angaben des Prüfberichts umrechnet.
Der Genehmigungsbescheid des Kreises bezeichnet den Benzolausstoß hingegen als „weniger risikobehaftet“. Das erscheint fragwürdig, wird Benzol doch in der EU-Richtlinie 2000 / 69 / EG als ein „genotoxisches Humankarzinogen“ bezeichnet, “für das es keine feststellbare Schwelle gibt, unterhalb derer keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht“. Benzol wird hier also – auch in geringsten Konzentrationen – als krebsauslösend beschrieben. Vor diesem Hintergrund ist es für Günter Fritz auch unverständlich, dass laut Genehmigungsbescheid aus Düren die Abgase der Asphaltmischanlage ohne eine Abgasreinigung an die Umwelt abgegeben werden dürfen.
Die Bewohner von Ellen haben die Sorge, dass bei dem bevorstehenden Abbau der alten Trasse der Autobahn A4 die Asphaltmischanlage die nächsten Monate und Jahre verstärkt mit dem Recycling des alten Asphaltbelags der Autobahn ausgelastet wird. Welche Zuschlagstoffe bei der alten Asphaltdecke verarbeitet wurden, die dann in Ellen bei der Aufbereitung freigesetzt werden, ist zurzeit ebenfalls noch ungewiss. Auch hier würde eine neuerliche Überprüfung der durch den Kreis erteilten Betriebsgenehmigung durchaus Sinn ergeben, um eine verstärkte gesundheitliche Belastung des Wohnumfeldes zu vermeiden.
In dem Offenen Brief an Landrat Spelthahn fordert die UWG neben einer kritischen Überprüfung des ursprünglichen Genehmigungsbescheids auch eine Stellungnahme zum Schadstoffausstoß durch das Gesundheitsamt des Kreises Düren.
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