Zülpich, Füssenich: In seiner Sitzung im März hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie den Weg frei gegeben für drei weitere mögliche Windkraftkonzentrationszonen im Stadtgebiet: die Erweiterung des Parks östlich von Wichterich, eine Fläche östlich von Enzen und ein Areal nordwestlich von Füssenich. In der Sitzung hatte Bürgermeister Albert Bergmann versprochen, in den Ortschaften für die betroffenen Bürger Informationsveranstaltungen anzubieten. Die erste fand nun in der Grundschule in Füssenich statt.
Rund 50 Bürger waren gekommen, um Einzelheiten über die geplante Änderung des Flächennutzungsplans zu erfahren. Bergmann hatte versichert, dass alle Anregungen und Argumente protokolliert und in die Entscheidung einfließen würden. Aber es sei noch reichlich Zeit, vor den Sommerferien werde sich nichts mehr tun, meinte der Bürgermeister. Die Fläche in Füssenich war ursprünglich in der Potenzialanalyse gar nicht enthalten gewesen, da durch das Drehfunkfeuer des Flughafens Nörvenich ein 15 Kilometer breiter Schutzbereich besteht. Dieser war jedoch nicht exakt genug verortet worden, doch durch die Korrektur liegt der Bereich nordwestlich von Füssenich momentan außerhalb des Radius und kommt doch als Konzentrationszone in Frage. Im Gespräch ist inzwischen jedoch eine Verlegung des Drehfunkfeuers. Dies habe er jedoch auch nur aus Presseberichten erfahren, meinte Bergmann, und man müsse abwarten, was das Ministerium sage.
Dr. -Ing. Detlef Naumann vom Architektur- und Stadtplanerbüro sgp Bonn/Düsseldorf erläuterte die Auswahl der Fläche bei Füssenich genauer. Grundlage aller Planungen ist der Windenergieerlass NRW vom 11.07. 2011. Die Kommunen seien aufgefordert, festzustellen, wo es im Stadtgebiet mögliche Flächen gäbe, meinte Naumann. Er betonte auch, dass es wichtig für die Kommunen sei, selber Potenzialflächen auszuweisen, da sonst die übergeordnete Genehmigungsbehörden über den Kopf der Gemeinden hinweg entscheiden könnten. Durch die Konzentrationsflächen solle eine Verspargelung verhindert werden, sagte Naumann, daher würden Flächen unter sieben Hektar ausgeschlossen. Die Fläche bei Füssenich würde 81 Hektar betragen.
In diesem Schritt der Planung sind verschiedene Tabukriterien zu prüfen, ob eine Windkraftkonzentrationszone überhaupt ausgewiesen werden kann, dazu zählen unter anderem geschützte Biotope, Schutzabstände zu Siedlungen oder hinsichtlich Straßen oder Eifelblicken. Genaue Gutachten, zum Beispiel zum Lärm oder speziellen Artenschutz sind erst möglich, wenn ein Windpark konkret geplant wird. Denn dann weiß man erst, welche Art von Windrädern, die Zahl und die Höhe der Windräder geplant sind. Die geäußerten Befürchtungen der Bürger an diesem Abend – gesundheitliche Beeinträchtigungen durch einen ständigen Geräuschpegel, hohen Infraschall oder Schattenwurf, Werteverluste bei den Grundstücken, Beeinträchtigung der Ausblicke – wurden von der Verwaltung aufgenommen. Ortsvorsteher Siegfried Schäfer gab sich am Ende der Veranstaltung jedenfalls kampfbereit. „Die Bürger von Füssenich sind entsetzt“, betonte er, „ich kenne in Füssenich niemanden, der dafür ist“. Die Bevölkerung werde sich massiv dagegen stemmen und sie seien bereit, viel dafür zu tun. Sie würden zur Not alle Möglichkeiten – auch alle rechtlichen – ausschöpfen, um die Windräder zu verhindern, sagte Schäfer bestimmt.
Bürgermeister Bergmann bedankte sich am Ende für die doch sehr sachliche Veranstaltung, er habe schon anderes erlebt. „Ich verspreche ihnen, alles was heute gekommen ist und was noch kommt zu würdigen und eine Lösung zu finden“.
Eine Entscheidung wird vermutlich erst in der Ausschusssitzung Ende August gefällt werden.
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans liegt noch bis zum 10. Juli im Rathaus Zimmer 210 aus und kann eingesehen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Bürger auch Stellungnahmen einreichen.
Weitere Informationen:
Windenergieerlass vom 11.07. 2011: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2310&bes_id=18344&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=windenergie
Die Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/fachberichte/fabe40/fabe40start.htm
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