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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe [Foto: Dr. Ronald Kunze/wikimedia.org CCA 3.0 ]

Wie neutral ist das Bundesverfassungsgericht?

Umland: Politische und persönliche Verflechtungen stellen die Neutralität des höchsten deutschen Gerichts in Frage.

In einem Gastbeitrag analysiert der Geowissenschaftler Dr. Sebastian Lüning das Umfeld und die Beteiligten an dem aufsehenerregenden Klimaschutz-Urteil 2021 des Bundesverfassungsgerichts zur Klimagerechtigkeit. Die näheren Umstände lassen an der Unabhängigkeit dieses Urteilsspruchs heftige Zweifel aufkommen:


Ende April 2021 urteilte das Bundesverfassungs-Gericht, dass die Emissions-Reduktion In Deutschland ab 2031 bereits jetzt zu regeln sei. Das ab dem Jahr zur Verfügung stehende „CO2-Restbudget“ sei gemäß Pariser Klimavertrag sehr gering und würde die Freiheit zukünftiger Generationen zu sehr einschränken. Ab 2020 stünde laut Gericht nur noch ein CO2-Restbudget von 6,7 Milliarden Tonnen zur Verfügung, um unterhalb einer Gesamterwärmung von 1,75°C zu bleiben. Diese Temperatur liegt genau in der Mitte des 1,5 und 2,0-Grad-Ziels. Laut Angaben des Bundesverfassungs-Gerichts verblieben nach 2030 davon nur noch eine Milliarde Tonnen CO2, was zukünftigeN Generationen gegenüber ungerecht wäre.

Die Bundesregierung reagierte umgehend auf das Urteil und plant nun eine drastische Verschärfung der Dekarbonisierungs-Bemühungen. So soll die CO2-Steuer nun noch schneller ansteigen als ursprünglich geplant. Bereits im kommenden Jahr soll der CO2-Preis von 25 auf 45 Euro pro Tonne erhöht werden, ein Wert der eigentlich erst für 2024 vorgesehen war. Die geplante Klimaneutralität Deutschlands soll nun bereits 2045 erreicht werden, 5 Jahre früher als von der EU geplant.

Viele Beobachter zeigten sich vom Urteil und der blitzschnellen Reaktion der Regierung überrascht. Es lohnt sich daher, etwas genauer hinzuschauen, wer am Verfahren beteiligt war und was eigentlich die Wissenschaft über die behandelte Thematik sagt.

Wer klagte gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung? 

Zunächst zum Ablauf und den Beteiligten. Das Bundesverfassungs-Gericht entschied über vier Klagen von Einzelpersonen und Organisationen, die das Gericht zusammenfasste. Zu den Klägern gehörten einerseits Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Umfeld der Klimaaktivistin Luisa Neubauer von Fridays for Future. Weitere Einzelkläger waren der Energiewenden-Aktivist Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin sowie Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke oder der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel, CSU. Unterstützt wurden die Einzelkläger unter anderem von den Aktivisten-Gruppierungen Germanwatch, „Deutsche Umwelthilfe“ sowie Greenpeace. Zu den klagenden Organisationen gehörte der Solarenergie-Förderverein Deutschland, SFV, und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND.

Die Klageschriften sind nicht öffentlich

Die Kläger reichten zu Beginn des Verfahrens ihre Klageschriften ein, die jedoch nicht im Internet frei verfügbar und damit nicht überprüfbar sind. Das Verfahren umfasste keine mündliche Verhandlung, sondern wurde allein schriftlich „nach Aktenlage“ entschieden.

Die detaillierte Urteilsbegründung ist in einem 110-seitigen Leitsatz-Dokument enthalten. Diese Leitsätze werden üblicherweise vom üblichen Mitarbeiterstamm des Bundesverfassungsberichts entworfen. Dieselben Mitarbeiter beschäftigen sich auch mit allen anderen Themen des Gerichts. Eine namentliche Nennung der am Dokument beteiligten Mitarbeiter und deren Fachexpertise findet nicht statt. Ebensowenig wird bekanntgegeben, welche externen FACHBerater an der Erstellung des Dokuments möglicherweise mitgewirkt haben. Insofern ist unklar, ob an dem Dokument überhaupt Fachleute mit klimawissenschaftlicher und energiewirtschaftlicher Expertise beteiligt gewesen sind. Bei einem Urteil dieser politischen Tragweite wäre die transparente Dokumentation der Fachexpertise und Zusammensetzung der Autorenschaft sicher notwendig gewesen.

Persönliche Betroffenheit involvierter Beteiligter?

Das Bundesverfassungs-Gericht besteht aus 16 Richtern, die in zwei Senate aufgeteilt sind. Die Richter werden von CDU/CSU sowie SPD und Grünen vorgeschlagen und im Bundestag und anschließend im Bundesrat gewählt. Die vorschlagenden Parteien sind jeweils öffentlich bekannt.

Die Richterin Gabriele Britz war Berichterstatterin des Verfahrens, fungierte also in diesem Fall als zuständige Richterin. Sie wurde 2011 von der SPD nominiert. Ihre Aufgabe war es, den Sachverhalt vollständig, unparteiisch und ergebnisoffen prüfen zu lassen. Angesichts der Vielzahl von Klimaaktivisten unter den Klägern galt es hier besonders sorgfältig die Argumente zu prüfen. Darstellungen in den Klageschriften mussten gewissenhaft mit dem gesamten publizierten Meinungsspektrum in den Klimawissenschaften verglichen werden. Aufgrund der besonderen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Themas war hierzu ein sehr hohes Maß von Neutralität erforderlich.

Laut Wikipedia-Profil studierte, promovierte und habilitierte Gabriele Britz an der Johann- Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt. Gemäß Eintrag in Wikipedia ist Gabriele Britz verheiratet. Den Namen des Ehemanns nennt Wikipedia jedoch nicht. Recherchen im Internet mit den Suchbegriffen „Gabriele Britz“ und „Ehemann“ bleiben erfolglos. Allerdings gibt es da noch ihre Habilitationsschrift aus dem Jahr 2000, die zum Glück online abrufbar ist. Im Vorwort dankt Gabriele Britz allen, die ihr bei der Erstellung der Arbeit geholfen haben. Unter anderem findet sich darin die Text-Passage: „Für interdisziplinäre Hilfe danke ich meiner Freundin (Name spielt keine Rolle) und meinem Mann, Dr. Bastian Bergerhoff.“

Da ist der Name. Und er spielt auch eine gewisse Rolle. Denn Bastian Bergerhoff ist seit vielen Jahren bei den Frankfurter Grünen in wechselnden Parteiämtern engagiert, darunter insgesamt zehn Jahre als Grünen-Vorstandssprecher. Die Frankfurter Neue Presse betitelte ihn vor kurzem als „der heimliche Herrscher der Frankfurter Grünen“. Auf seiner im grünen Layout gehaltenen persönlichen Webseite fordert Bergerhoff mehr Klimagerechtigkeit und verstärkte Investitionen in Klimaschutz.

Dieser Wunsch geht nun offenbar in Erfüllung. Auch dank des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts, für das Bergerhoffs Ehefrau, Gabriele Britz, als Berichterstatterin für das Klimaschutz-Verfahren zuständig war.

Brisant. Hätte Gabriele Britz ihre Teilnahme am Verfahren nicht eigentlich wegen möglicher persönlicher Befangenheit ablehnen sollen? Laut Gablers Wirtschaftslexikon liegt Befangenheit vor, wenn ein Grund gegeben ist, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.

Neben der mit einem grünen Politiker verheirateten berichterstattenden Richterin sind weitere Konstellationen in diesem Verfahren bemerkenswert. So wurden die Einzelkläger unter anderem von der Klimaaktivisten-Gruppierung Germanwatch unterstützt. Germanwatch bezog 2018 und 2019 vom Bundes-Umweltministerium jeweils mehr als eine halbe Million Euro. Und auch das Bundeskanzleramt von Angela Merkel überwies in den beiden Jahren jeweils höhere fünfstellige Eurobeträge an Germanwatch. Gleichzeitig unterstützte Germanwatch die Klimaklagen gegen die deutsche Bundesregierung.

Wie kann das sein? Ganz offensichtlich bestand (und vermutlich besteht immer noch) zwischen Kläger und Beklagtem eine bedeutende finanzielle Verknüpfung. Gleiches gilt auch für die auf der Klägerseite engagierte Deutsche Umwelthilfe und vermutlich weitere Klimaaktivisten-Organisationen. Fast alle beziehen regelmäßige von Regierungsseite Spenden und üppige Projektförderung. Die Tageszeitung „Die Welt“ bezeichnet daher viele dieser Aktivisten-Organisationen als „regierungsnah“.

Klage und Verurteilung im Interesse der Bundesregierung?

Vielleicht begrüßte es die Bundesregierung sogar, beklagt zu werden. Denn so lieferte das Bundesverfassungs-Gericht einen Anlass, das Regierungsprojekt „Energiewende und Dekarbonisierung“ weiter zu verschärfen. Dabei konnten mühsame Beratungen zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit elegant umgangen werden. Dazu passt ins Bild, dass der seinerzeit von der CDU/CSU nominierte Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts „Stephan Harbarth“ Wunschkandidat der Klima-Kanzlerin Merkel war. Harbath war von 2009 bis 2018 CDU-Abgeordneter im Bundestag, zuletzt sogar Fraktionsvize. Die Linken-Bundestags-Abgeordnete „Niema Movassat“ kritisierte seinerzeit, dass aktive Politiker nicht an das Bundesverfassungs-Gericht gehörten, da Interessenkonflikte vorprogrammiert seien.

Die Verteidigung im Klimaschutzverfahren gegen die Bundesregierung wurde vom Bundes-Umweltministerium benannt und gemanagt. Ist es vollkommen abwegig anzunehmen, dass die Verteidigung vor allem eines sollte, nämlich möglichst wenig Gegenwehr liefern? In der Welt kommentierte der Journalist Daniel Wetzel die Vorgänge wie folgt:

“Im Rückblick erscheint der Weg zu dem Verfassungsbeschluss fast zwangsläufig. So etwas passiert, wenn der Beklagte aufseiten des Klägers steht. Eine Verteidigung erübrigt sich dann. So fiel den Richtern das Abwägen leicht. Innerhalb der Bundesregierung ist Bundes-Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuständig für Klimapolitik. In der Rechtssache Klimaaktivisten gegen Bundesrepublik Deutschland verteidigten die vom Umweltministerium gewählten Juristen.“

Zitat Ende. Alles spricht für eine Art Koproduktion, wobei die Grenzen der ansonsten üblichen Gewaltentrennung zum Teil aufgehoben zu sein scheinen. Das i-Tüpfelchen wäre eine Dankeskarte der Kanzlerin an die Kläger gewesen. Genau die forderte auf Twitter Sascha Müller-Kränner, der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Zitat:

„Hat sich eigentlich schon irgendjemand aus der Bundesregierung für die Klimaklagen bedankt, sowohl bei den klagenden Kindern und Jugendlichen als auch bei Umwelthilfe, Greenpeace, BUND und Germanwatch? Das Ergebnis, mehr Klimaschutz, scheinen doch jetzt alle gut zu finden.“

Zitat Ende. Müller-Kränner vergisst dabei allerdings die üppigen Geldgeschenke der Regierung an die Aktivistengruppierungen, so dass die Dankbarkeit sicher auf Gegenseitigkeit beruht.

Was bedeutet Neutralität des Gerichts?

Mit Kenntnis des Ablaufs des Verfahrens und der Beteiligten, lohnt sich ein Blick in die Online-Enzyklopädie „Wikipedia“. Und zwar in den kurzen aber aufschlussreichen Artikel zum Thema „Neutralität des Gerichts“. Zitat:

“Die Neutralität des Gerichts ist ein zwingendes Gebot des Rechtsstaats-Prinzips. Neutralität im Sinne der Gewaltenteilung setzt voraus:

–dass Gerichte von Gesetzgebung und Verwaltung organisatorisch scharf getrennt sind.

–Weitere Voraussetzung ist, dass die handelnden Richter neutral und unparteiisch sind. Grundbedingung der Unparteilichkeit ist die persönliche und sachliche Unabhängigkeit des Richters und seine Bindung an das Gesetz.

–Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungs-Gerichts muss sichergestellt sein, dass der Richter unbeteiligter Dritter ist. Der Rechtsuchende darf nicht vor einem Richter stehen, der wegen naher Verwandtschaft, Freundschaft oder Verfeindung, oder mit Rücksicht auf andere rechtliche oder persönliche Beziehungen mit einem Verfahrensbeteiligten „nicht unbeteiligt“ ist und die gebotene Neutralität und Distanz vermissen lässt.

Deshalb gehört die Möglichkeit der Ausschließung (ausgeschlossener Richter) oder Ablehnung (wegen Befangenheit) zu den Neutralitäts-Anforderungen an das Gericht.”

Soweit Wikipedia zu den Erfordernissen zur „Neutralität des Gerichts“. Urteilen Sie bitte selber, inwieweit das Bundesverfassungs-Gericht diese Voraussetzungen im aktuellen Klimaschutz-Verfahren erfüllt hat.

Zu guter Letzt noch eine Art „Bonbon“. Laut einem Bericht der Ökostrom-Lobby-Plattform „EnergieWinde“ war die Umweltanwältin „Roda Verheyen“ der führende Kopf hinter den vor dem Bundesverfassungs-Gericht verhandelten Klimaklagen. Sie habe nur deshalb Jura studiert, um den Umwelt- und Klimaschutz mit rechtlichen Mitteln voranzubringen. Unter anderem verklagte sie die EU wegen zu hoher CO2-Emissionen und vertrat einen peruanischen Bergbauern in einer Klage gegen den Energiekonzern RWE. Jahrelang suchte sie einen Hebel, um auch die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu zwingen. Nun fand sie den Hebel und konnte den Klima-Schalter erfolgreich umlegen.

Im Mai 2021 bekam Roda Verheyen nun die Belohnung für ihre eifrigen Klimaklagen. Die Hamburger Bürgerschaft wählte sie zur Richterin am Hamburger — Verfassungsgericht.

Das war die Klimaschau. In der nächsten Folge gibt es dann einen wissenschaftlichen Faktencheck zur Urteils-Begründung des Bundesverfassungs-Gerichts. (EIFELON hält Sie auf dem Laufenden, die Red.) Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Auf Wiedersehen, und bis zum nächsten Mal. [Sprechertext der Klimaschau Nr.43  Autor: Sebastian Lüning]

 

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11.6.2021PolitikUmland0 Kommentare Gast Autor

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