Eifel: Auf der Jahresversammlung des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) wurden die Anwesenden auch über Neuigkeiten zur weiteren Freizeitnutzung des Rursees informiert.
Im letzten Juni hatte die Landesregierung mit ihrem Veto die Einigung zwischen der Bezirksregierung in Köln und dem WVER über eine neue Nutzungsverordnung in der alleinigen Verantwortung des Wasserverbandes blockiert. Dadurch war es nötig geworden, die bereits 2013 ausgelaufene Gemeingebrauchsverordnung für die Nutzung des Sees nochmals bis 15. März 2016 zu verlängern. (EIFELON berichtete)
Nun sieht der WVER gute Chancen, bis zu diesem Zeitpunkt eine abschließende Regelung mit der Bezirksregierung fertigzustellen, die auch den Bedenken des Umweltministeriums Rechnung trägt. Die angestrebte Einigung sieht vor, am Obersee, der auch als Rohwasserspeicher für die Aachener Trinkwassergewinnung von Bedeutung ist, weiterhin eine behördliche Gemeingebrauchsverordnung aufrecht zu erhalten, die allerdings die bisherigen Nutzungen durch die Rurseeschifffahrt, das Freizeitbad Einruhr und den Einsatz von Angelkähnen beibehält.
Für den Hauptsee der Rurtalsperre, den Rursee, werden Nutzungsregelungen künftig durch den WVER als Seeeigentümer vorgegeben. Das eröffnet dem WVER größere Spielräume bei der touristischen Nutzung des Gewässers. So wurde mit dem Schwimmbad in Woffelsbach eine weitere Bademöglichkeit geschaffen. Außerdem sollen in Zukunft Segelboote mit einer größeren Maßzahl (berechnet aus Länge mal Breite des Bootes) zugelassen werden, ebenso der Einsatz von Elektromotoren für Segelboote und Angelkähne. Diese konnten bisher nur für absolute Notfälle mitgeführt werden.
Ob sich in Zukunft etwas an der Segelscheinpflicht für den Rursee ändert, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Gerade die holländischen Gäste des Heimbacher Feriendorfs bedauern, auf dem Rursee nicht segeln dürfen. Da man in Holland keine Segelscheine kennt und daher auch kein Niederländer über ein solches Dokument verfügt, stößt diese Regelung am Rursee auf verständnisloses Kopfschütteln bei den Besuchern. Für Segelboote ohne Motor gibt es auch in Deutschland keinen amtlichen Führerschein mehr. Hier sollte auch der WVER allmählich mit der Zeit gehen.
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