EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Der WVER plant größere Spielräume bei der touristischen Nutzung der Stauseen. [Foto: cpm]

Neue Regelungen für den Rursee

Eifel: Auf der Jahresversammlung des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) wurden die Anwesenden auch über Neuigkeiten zur weiteren Freizeitnutzung des Rursees informiert.

Im letzten Juni hatte die Landesregierung mit ihrem Veto die Einigung zwischen der Bezirksregierung in Köln und dem WVER über eine neue Nutzungsverordnung in der alleinigen Verantwortung des Wasserverbandes blockiert. Dadurch war es nötig geworden, die bereits 2013 ausgelaufene Gemeingebrauchsverordnung für die Nutzung des Sees nochmals bis 15. März 2016 zu verlängern. (EIFELON berichtete)

Nun sieht der WVER gute Chancen, bis zu diesem Zeitpunkt eine abschließende Regelung mit der Bezirksregierung fertigzustellen, die auch den Bedenken des Umweltministeriums Rechnung trägt. Die angestrebte Einigung sieht vor, am Obersee, der auch als Rohwasserspeicher für die Aachener Trinkwassergewinnung von Bedeutung ist, weiterhin eine behördliche Gemeingebrauchsverordnung aufrecht zu erhalten, die allerdings die bisherigen Nutzungen durch die Rurseeschifffahrt, das Freizeitbad Einruhr und den Einsatz von Angelkähnen beibehält.

Für den Hauptsee der Rurtalsperre, den Rursee, werden Nutzungsregelungen künftig durch den WVER als Seeeigentümer vorgegeben. Das eröffnet dem WVER größere Spielräume bei der touristischen Nutzung des Gewässers. So wurde mit dem Schwimmbad in Woffelsbach eine weitere Bademöglichkeit geschaffen. Außerdem sollen in Zukunft Segelboote mit einer größeren Maßzahl (berechnet aus Länge mal Breite des Bootes) zugelassen werden, ebenso der Einsatz von Elektromotoren für Segelboote und Angelkähne. Diese konnten bisher nur für absolute Notfälle mitgeführt werden.

Ob sich in Zukunft etwas an der Segelscheinpflicht für den Rursee ändert, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Gerade die holländischen Gäste des Heimbacher Feriendorfs bedauern, auf dem Rursee nicht segeln dürfen. Da man in Holland keine Segelscheine kennt und daher auch kein Niederländer über ein solches Dokument verfügt, stößt diese Regelung am Rursee auf verständnisloses Kopfschütteln bei den Besuchern. Für Segelboote ohne Motor gibt es auch in Deutschland keinen amtlichen Führerschein mehr. Hier sollte auch der WVER allmählich mit der Zeit gehen.

11.12.2015WirtschaftEifel0 Kommentare cpm

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite