Kreise, Kreis Düren: Der Kreis setzt die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagesspflege auf der Grundlage seiner Satzung, für die Monate Juni und Juli 2020 aus, und zwar unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird oder nicht.
Damit verlängert der Kreis mit Dringlichkeitsbeschluss die Regelung, welche Aufgrund der Corona-Pandemie bereits in den Monaten April und Mai gültig war.
Von den Eltern sei in den vergangenen Wochen und Monaten aufgrund der Betreuungssituation zu Hause in Verbindung mit der Realisierung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie viel abverlangt worden. Weiterhin kommt es auf absehbare Zeit nach wie vor noch nicht zu einem uneingeschränkten Regelbetrieb innerhalb der Kindertagesbetreuung. Daher soll an Stelle des von der Landesregierung beabsichtigten hälftigen Verzichts der Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge der volle Verzicht von allen Beitragspflichtigen für die letzten beiden Monate des Kindergartenjahres 2019/2020, d.h. für die Monate Juni und Juli 2020, treten. Das solle auch für Eltern gelten, für die oder für deren Kinder eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.
In der aktuellen Situation würden betroffene Eltern in den nach wie vor schwierigen Umständen kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung benötigen. Der Kreis Düren verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für diesen und den folgenden Monat.
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