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Nester von Schwalben dürfen nicht einfach von Hauswänden entfernt werden. [Foto: Kreis Euskirchen]

Viele Schwalben machen einen schönen Sommer

Kreise, Kreis Euskirchen: Schwalben gehören zu jedem Dorfbild im Kreis Euskirchen. Während sich die meisten Menschen über den Anblick der pfeilschnellen Insektenjäger freuen, gibt es gerade in den Sommermonaten immer wieder Ärger wegen der an den Hauswänden „klebenden“ Vogelnester. So häufen sich derzeit bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen die Klagen. Sprichwörtlich macht eine Schwalbe noch keinen Sommer. Die Zugvögel kommen Mitte April in unsere Gefilde und sind seit jeher Frühlingsboten. An den Häusern der Dörfer, aber auch in Städten nistet gern die Mehlschwalbe. Dazu braucht sie nur etwas lehmiges Baumaterial und einen Dachüberstand, unter dessen Regenschutz sie kunstvoll ihr Nest baut. Für die meisten Menschen sind die Tiere ein erfreulicher Anblick. Aber die Sauberkeit der Häuserwände ist manchem Hausbesitzer gerade bei frisch gestrichenen oder sanierten Fassaden meist wichtiger, und einige Nester hängen so ungünstig, dass der Vogelkot an der Fassade heruntertropft, auf dem Fensterbrett, im Vorgarten oder sogar auf dem neuen Auto landet.

Dem unerwünschten Schmutz kann in den meisten Fällen durch einfache Mittel entgegengewirkt werden. Es reicht aus, ein einfaches „Kotbrett“ an die Fassade oder an die Dachsparren zu schrauben, um den Vogelkot aufzufangen. Dazu gibt es im Internet zahlreiche Beispiele und Bezugsadressen. In manchen Fällen kann man auch fertige Ersatznester an weniger konfliktreiche Plätze hängen und die Vögel damit zum Umzug bewegen. „Aber Vorsicht bei der Selbsthilfe“, mahnt Anne Hänfling von der Unteren Naturschutzbehörde. Sie betont: „Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Schwalbennester zu entfernen. Das gilt selbst zu den Zeiten, wenn die Nester nicht besetzt sind.“

Denn Schwalben kämen immer wieder an die gleiche Stelle zurück und suchten das Nest vom Vorjahr auf. Daher gelte dies vor dem Gesetz als zu schützende „dauerhafte Wohnstätte“. Jede Entfernung oder Umsiedelung bedürfe einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Diese Befreiung werde jedoch nur in Härtefällen erteilt. „Gemeinsam mit uns findet sich häufig aber eine konstruktive Lösung, ohne die Schwalben vertreiben zu müssen“, ergänzt Rita Budde vom Team Umweltschutz der Naturschutzbehörde. Ansprechpartner: , Tel. 02251/15-536 oder , Tel. 02251/15-579.

14.7.2017Land & LeuteKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare pg

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