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Unbürokratischeres Verfahren bei Lebensmittel-Belehrungen

Kreise, Städtereg. Aachen: Personen, die erstmals im Lebensmittelbereich wie Bäckerei oder Gastronomie arbeiten, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine „Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes“ durch das Gesundheitsamt. Betroffen sind davon rund 7.500 Menschen pro Jahr in der gesamten StädteRegion Aachen. Ab dem 1. April geht das jetzt noch schneller und unbürokratischer: Eine vorherige Anmeldung mit Terminvereinbarung entfällt. An jedem Dienstag und Donnerstag können die Bürger zwischen 9.00 und 10.30 Uhr zum Empfangsbereich des Gesundheitsamtes an der Trierer Straße 1, 52078 Aachen (Aachen Arkaden) kommen. Dort erfolgt die Aufnahme und die Zuteilung zu der jeweils nächsten Belehrung an diesem Vormittag.

In einem rund 45-minütigen Kurzvortrag informieren die Mitarbeiter des Gesundheitsamts über die rechtlichen, gesundheitlichen und hygienischen Voraussetzungen für die gewerbliche Tätigkeit mit Lebensmitteln. Für die Belehrung wird ein gültiger Ausweis benötigt. Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen muss zudem ein Übersetzer mitgebracht werden. Für die Belehrung ist vor Ort direkt eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen. Der Zeitaufwand für die Anmeldung und Belehrung beträgt insgesamt circa zwei Stunden. Das Gesundheitsamt übernimmt nur die erstmalige Belehrung. Auffrischungen werden durch den jeweiligen Betrieb selber verantwortet und den Beschäftigten vermittelt.

31.3.2017Land & LeuteKreise, Städtereg. Aachen0 Kommentare js

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