Kreuzau: Welche Erträge bringen Windräder in der Eifel den kommunalen Haushalten? Können die Gewerbesteuereinnahmen wirklich einen Beitrag zu den angespannten kommunalen Haushalten leisten? Lohnt es sich für Kommunen, ihre unzerstörte Landschaft für die Windenergie zu opfern? Das sind Fragen, denen sich viele Gemeinderäte in der Eifel stellen müssen.
Das Umweltministerium in Düsseldorf verfolgt ehrgeizige Ziele: Es möchte bis 2020 den Anteil des Windstroms von derzeit 4% auf 15% des NRW-Stromverbrauchs steigern. Dazu hat man in einem Windenergie-Erlass die Windräder „privilegiert“. Die Kommunen werden gezwungen, Windenergiezonen auszuweisen oder den Wildwuchs von Windrädern auf ihrem Gemeindegebiet zu dulden. Gleichzeitig lockt die Windradlobby Kommunalpolitiker mit angeblich sagenhaften Gewinnversprechen.
Untersuchungen zur jährlichen Stromausbeute der Windanlagen in Deutschland werden nicht gerne veröffentlicht, da die Werte der durchschnittlichen Auslastungen über das Jahr gerechnet eher mager sind. Sie bewegen sich bei ca. 16% der installierten Nennleistung. Dazu kommt, dass die besten Windstandorte an der Küste längst besetzt sind. An den Osthängen der Eifel ist das Windaufkommen mit 5-6m/sec. zudem meistens schwach.
Für die FDP in Kreuzau ein guter Grund, die Verwaltung aufzufordern, die Kalkulation zu den angeblichen zukünftigen Einnahmen aus den geplanten sieben Windanlagen auf den Tisch zu legen (FDP Anfrage als pdf), bevor der Rat Ende Juni über das Projekt entscheidet. Da die Gemeinde Kreuzau nur auf einem einzigen der insgesamt sieben Windradstandorte Grundeigentümer ist, erscheint der Partei der veranschlagte Betrag von 300.000 Euro für Einkünfte aus Pachterträgen viel zu hoch angesetzt. Sollte über den Pachtertrag hinaus eine Gewinnbeteiligung der Gemeinde am laufenden Ertrag der Windräder vorgesehen sein, so sei die vorliegende Kalkulationsgrundlage hinsichtlich ihrer Plausibilität durch den Rat zu überprüfen. Etwaige Verträge sind offenzulegen. Eine Beurteilung der Gewinnerwartung ist durch unabhängige Sachverständige vorzunehmen, fordert die FDP. „Wir haben an den Bürgermeister der Gemeinde einen detaillierten Fragenkatalog formuliert, um die genauen Kalkulationsunterlagen zu den Ertragsberechnungen zu erhalten“, so der Fraktionsvorsitzende Egbert Braks.
Ziel der Anfrage sei es, die vorgelegten Unterlagen der Bauwerber auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass mit Gewerbesteuereinnahmen aus Windrädern an windschwachen Standorten wie den Osthängen der Eifel – und damit im Windschatten der Hauptwindrichtung – nur sehr selten zu rechnen ist. Somit ist Vorsicht angesagt, gilt es doch abzuwägen, ob Windräder an diesem Standort einen wesentlichen Beitrag für die Energiewende leisten können und somit eine Bebauung des Landschaftsschutzgebietes zu rechtfertigen ist. So interessiert die Politiker, ob es belastbare und überprüfte Zahlen zum möglichen Ertrag der Anlagen gibt. Ob die Abschaltzeiten der Windräder, die sich aus dem Schattenwurfgutachten zum Schutz der Thumer Bevölkerung ergeben, eingerechnet wurden und ob für die Errichtung der Anlagen Investitionen durch die Gemeinde in den Straßen und Wegebau nötig sind. „Erst wenn die detaillierten Unterlagen dem Rat vorliegen, ist eine seriöse Beurteilung des Bauvorhabens durch die politischen Entscheidungsträger möglich“, resümiert Egbert Braks.
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