Eifel: Rechtzeitig vor Beginn der neuen Saison am Rursee übernimmt der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) von der Bezirksregierung Köln die Hoheit über die touristische Nutzung der drei Rur-Stauseen. An der Rurtalsperre Schwammenauel, am Staubecken Heimbach und am Stausee Obermaubach ist der Wasserverband ab 16. März für die wassersportliche Zukunft alleine verantwortlich. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln läuft die alte Gemeingebrauchsverordnung zum 15. März aus.
Für den Obersee wird es hingegen eine eigene ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung geben, da er als Reservoir für die Trinkwassergewinnung weiterhin besonders geschützt bleibt. Diese neue Gemeingebrauchsverordnung ist von der Bezirksregierung Köln bislang noch nicht veröffentlicht.
Damit kommt ein zweieinhalbjähriges Tauziehen zwischen dem Umweltministerium, der Kölner Bezirksregierung und dem Wasserverband Eifel-Rur um die künftigen Zuständigkeiten nun zu einem Abschluss. (EIFELON berichtete: „Neue Regelungen für den Rursee“, „Ärger um die Wassernutzung auf den Rurseen“)
Der jetzt zuständige Wasserverband hat die bisherigen Nutzungsregelungen erweitert. Zum einen dürfen in Zukunft auf dem Rursee und dem Obermaubacher Stausee Segelboote mit einer größeren „Messzahl“ genutzt werden. Diese Messzahl ist ein Produkt aus der Länge eines Bootes (über alles) mal der Breite (über alles). Sie wurde von 20 auf 22 um zehn Prozent angehoben. Dies bedeutet für Segler eine Attraktivitätssteigerung, weil nun auch Bootstypen zum Einsatz kommen können, deren Nutzung bisher nicht möglich war.
Zum anderen kann nun auch ein Elektromotor eingesetzt werden, der allerdings bestimmte Bedingungen zur Motorleistung und zur Beschaffenheit der Batterien erfüllen muss. Insbesondere Anglern, die ihren Sport vom Boot aus betreiben und jetzt erstmals einen Elektromotor nutzen können, kommt diese Neuerung entgegen. Aber auch auf Segelbooten kann der Motor als „Flautenschieber“ eingesetzt werden.
Die Neuregelung bezüglich des Elektromotors ist auch für die Staubecken Heimbach und Obermaubach relevant. Für die Nutzung von Elektromotoren ist eine gesonderte Genehmigung unter Angabe der Motordaten und Bootsgröße unmittelbar beim Verband oder über den Verein zu beantragen. Für die Nutzung von Elektromotoren werden entsprechende Erlaubniskarten und Befahrensplaketten ausgegeben. Die Saison-Gebühr für die Zulassung von E-Motoren beträgt 60,00 Euro. Das beinhaltet die Nutzung vom 1. April bis 15. November eines Jahres. Für eine zusätzliche Winternutzung fallen noch einmal 60 Prozent der Saisongebühr an.
Die neuen Nutzungsregeln können auf der Homepage des Wasserverbands eingesehen werden.
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