Eifel: Ab dem 15. Juni 2020 können Pflegebedürftige endlich wieder an Betreuungsgruppen teilnehmen. Damit dürfen sie seniorengerechte Angebote wie Singkreise oder Erzählcafés besuchen und pflegende Angehörige erhalten die dringend benötigte Unterstützung bei der Betreuung von pflegebedürftigen und demenzerkrankten Menschen in Corona-Zeiten. Zum Schutz der Gäste und der Mitarbeiter vor dem Corona-Virus müssen allerdings wichtige Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat sich die Situation für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen extrem verschärft, für viele sogar dramatisch. Denn fast alle Unterstützungsangebote aus dem Pflege-Hilfesystem konnten wegen Corona nicht mehr in Anspruch genommen werden, etwa die Tagespflegen, Einzel- oder Gruppenbetreuung. Angebote, in denen alte, demenzerkrankte oder schwerstkranke Menschen mehrere Stunden betreut werden. Aktivierungsangebote wie Gedächtnistraining, Sitzgymnastik und gemeinsames Singen bieten den Pflegebedürftigen eine anregende Abwechslung, während es den pflegenden Angehörigen ermöglicht, Kraft für den Alltag zu schöpfen.
Ab dem 15. Juni 2020 können Betreuungsgruppen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Landesverordnung (AnFöVO) anerkannt wurden, ihr Angebot nun wieder aufnehmen. Die Anbieter orientieren sich dabei an den Hygieneempfehlungen und -richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich auf erhöhte Schutzvorkehrungen einstellen – zum Beispiel, dass die Betreuungspersonen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und dass ein ausreichender Abstand und gute Handhygiene zu beachten sind. Außerdem wird bei allen Gästen erfasst, ob Krankheitssymptome vorliegen (sogenanntes Kurzscreening). Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen sollten sich rechtzeitig mit dem Träger der Betreuungsgruppe in Verbindung setzen und erfragen, wann konkret und unter welchen Voraussetzungen sie an dem Gruppenangebot wieder teilnehmen können.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 können diese Unterstützungsleistungen über den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125,00 Euro finanzieren. Dazu müssen die Rechnungen gesammelt und bei der Pflegekasse eingereicht werden. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus 2019 können noch bis zum 30.9.2020 verwendet werden. Eine Kontaktaufnahme zum Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz – Region Aachen/Eifel ist telefonisch unter 02404 – 9032780 möglich. Expertin Petra Rachner kann auch unter kontaktiert werden.
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