EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

Betreuungsgruppen für Pflegebedürftige starten wieder durch

Eifel: Ab dem 15. Juni 2020 können Pflegebedürftige endlich wieder an Betreuungsgruppen teilnehmen. Damit dürfen sie seniorengerechte Angebote wie Singkreise oder Erzählcafés besuchen und pflegende Angehörige erhalten die dringend benötigte Unterstützung bei der Betreuung von pflegebedürftigen und demenzerkrankten Menschen in Corona-Zeiten. Zum Schutz der Gäste und der Mitarbeiter vor dem Corona-Virus müssen allerdings wichtige Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat sich die Situation für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen extrem verschärft, für viele sogar dramatisch. Denn fast alle Unterstützungsangebote aus dem Pflege-Hilfesystem konnten wegen Corona nicht mehr in Anspruch genommen werden, etwa die Tagespflegen, Einzel- oder Gruppenbetreuung. Angebote, in denen alte, demenzerkrankte oder schwerstkranke Menschen mehrere Stunden betreut werden. Aktivierungsangebote wie Gedächtnistraining, Sitzgymnastik und gemeinsames Singen bieten den Pflegebedürftigen eine anregende Abwechslung, während es den pflegenden Angehörigen ermöglicht, Kraft für den Alltag zu schöpfen.

Ab dem 15. Juni 2020 können Betreuungsgruppen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Landesverordnung (AnFöVO) anerkannt wurden, ihr Angebot nun wieder aufnehmen. Die Anbieter orientieren sich dabei an den Hygieneempfehlungen und -richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich auf erhöhte Schutzvorkehrungen einstellen – zum Beispiel, dass die Betreuungspersonen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und dass ein ausreichender Abstand und gute Handhygiene zu beachten sind. Außerdem wird bei allen Gästen erfasst, ob Krankheitssymptome vorliegen (sogenanntes Kurzscreening). Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen sollten sich rechtzeitig mit dem Träger der Betreuungsgruppe in Verbindung setzen und erfragen, wann konkret und unter welchen Voraussetzungen sie an dem Gruppenangebot wieder teilnehmen können.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 können diese Unterstützungsleistungen über den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125,00 Euro finanzieren. Dazu müssen die Rechnungen gesammelt und bei der Pflegekasse eingereicht werden. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus 2019 können noch bis zum 30.9.2020 verwendet werden. Eine Kontaktaufnahme zum Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz – Region Aachen/Eifel ist telefonisch unter 02404 – 9032780 möglich. Expertin Petra Rachner kann auch unter kontaktiert werden.

12.6.2020Land & LeuteEifel0 Kommentare bwp

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite