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H. Dieter Neumann: Etwas auf dem Kerbholz haben – sich etwas zuschulden kommen lassen

Eifel: Gern sagt man umgangssprachlich von einem, der eine unerlaubte Handlung begangen oder Schulden angesammelt hat, er habe etwas auf dem Kerbholz. Nicht allein mit Kreideeintragungen auf Schiefertafeln fand nämlich in alten Zeiten das statt, was man heute Buchführung nennt, sondern es wurden dazu auch die sogenannten Kerbhölzer oder Kerbstöcke genutzt. Als Vorläufer schriftlicher Quittungen war diese frühe Version von Schuld- und Lieferscheinen bis ins 19. Jahrhundert (in der Vieh- und Milchwirtschaft abgelegener Alpentäler sogar noch bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts) ein verbreitetes Hilfsmittel, um erbrachte Leistungen, abgewickelte Verkäufe oder an die Obrigkeit zu erbringende Abgaben nachzuweisen. Menschen, auch wenn sie des Lesens und Schreibens nicht mächtig waren, konnten ihre Geschäfte auf diese Weise dokumentieren und jederzeit nachvollziehen.

Aber auch vor Gericht waren Kerbhölzer lange Zeit ebenso anerkannt wie Urkunden. In der Preußischen Prozessordnung von 1781 finden wir den Hinweis, dass Kerbhölzer juristische „Beweiseskraft“ hätten.

Das Kerbholz war ein Stab, auf dem je nach Art, Menge und Beschaffenheit eines Handels oder einer Dienstleistung in unterschiedlicher Dicke und Anzahl Kerben angebracht wurden. Entweder war dieser Stab bereits vorher zweiteilig oder er wurde anschließend an den Kerbvorgang der Länge nach gespalten. Gläubiger und Schuldner erhielten dann jeder eine Hälfte. Wurde später abgerechnet, hielt man die Kerbholzhälften für das jeweilige Geschäft wieder aneinander. Die exakte Entsprechung der Kerben zeigte die Korrektheit der Forderung an. Wurde diese beglichen, tilgte man die Schuld auf dem Stab, indem man sie „abkerbte“, also die Kerben herausfeilte oder -schnitt.

Übrigens war das Kerbholz in ganz Europa und in den Kolonien anzutreffen. In England, wo es auch zum Nachweis für gezahlte Steuern verwendet wurde, kam es am 16. Oktober 1834 noch einmal zu trauriger Prominenz, obwohl es gerade abgeschafft worden war. Als man nämlich die durch eine Steuerreform mit zeitgemäßer Nachweisführung überflüssig und ungültig gewordenen Kerbhölzer in riesiger Menge im Hof des Palace of Westminster zu London auftürmte und in Brand setzte, griff das Feuer auf das Gebäude über und vernichtete große Teile des altehrwürdigen Palastes der britischen Demokratie.

Aus: H. Dieter Neumann: „Alles in Butter – Redewendungen aus Handwerk und Handel“, Regionalia-Verlag 2018, ISBN: 978-3-95540-304-1, 128 Seiten, 4,95 Euro
9.8.2019LebenEifel0 Kommentare Gast Autor

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