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Sofortprogramm „Klimaresilienz für Kommunen“

Zülpich: Der Klimawandel stellt die Kommunen vor enorme Aufgaben. Die Bewältigung von Starkregen mit vollgelaufenen Kellern oder die zunehmend als unerträglich empfundene Hitze in verdichteten Innenstädten sind nur zwei Beispiele. Mit dem Sofortprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ in Höhe von zwölf Millionen Euro bietet das nordrhein-westfälische Umweltministerium jetzt auch Privatleuten und Gewerbetreibenden eine zusätzliche Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel. So können über die Stadt Zülpich auch für private und gewerblich genutzte Immobilien Anträge zur Begrünung von Fassaden und Dächern gestellt werden. Das Land gewährt für derartige Projekte einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, der von der Kommune an die Privatperson oder den Unternehmer weitergeleitet wird. Der Eigenanteil von 50 Prozent ist vom Weiterleitungsempfänger zu tragen.
Für die Begrünung von Fassaden und Dächern gelten folgende Kriterien:

  • Regenwasser soll so weit wie möglich flächig, zum Beispiel durch Fugen und Bodenbeläge, versickern können oder gespeichert werden, beispielsweise in Kombination mit Mulden, Rigolen und Zisternen.
  • Es sind grundsätzlich vorrangig heimische Pflanzen für die Begrünung zu verwenden.
  • Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die auf das Aufstellen von Pflanzenkübeln oder Ähnlichem beschränkt sind.

Eine Kombination aus Begrünung und Wasserspeicherung hat aus Klimaanpassungssicht besonders positive und nachhaltige Effekte und wird demnach begrüßt. Zuwendungsfähig sind insbesondere:

  • Alle angemessenen Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen, wobei der Schichtaufbau des Dachsubstrates mindestens einer extensiven Dachbegrünung von 5 bis 15 Zentimetern Substratauflage entsprechen muss.
  • Ausgaben für Entwurf und Planung.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Die entsprechenden Antragsunterlagen einschließlich Nennung von Ansprechpartnern können zusammen mit dem Förderaufruf unter www.ptj.de heruntergeladen werden.
Privatpersonen und Gewerbetreibende, die Interesse an einer Förderung haben, können sich bis zum 16. April 2021 unter der E-Mail-Adresse an die Stadt Zülpich wenden.

19.2.2021Land & LeuteZülpich0 Kommentare redaktion

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