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Kein Erstwohnsitz auf Campingplätzen der StädteRegion Aachen erlaubt

Kreise, Städtereg. Aachen: Auf Campingplätzen in der Eifel ist bei Kontrollen aufgefallen, dass dort einige Menschen ihren Erstwohnsitz genommen haben. Das Amt für Bauaufsicht der StädteRegion Aachen weist darauf hin, dass nach den geltenden baurechtlichen Regelungen ein ständiges Wohnen auf diesen Plätzen nicht erlaubt sei.

Camping- und Wochenendplätze sind baurechtlich Gebiete, die ausschließlich der Erholung dienen. Daher ist dort nur ein zeitweiliges Freizeitwohnen, nicht aber ein ständiges Wohnen erlaubt. Konkret bedeutet das, dass durchaus so genannte „Dauercamper“ zugelassen sind, die beispielsweise von April bis Oktober den größten Teil ihrer Freizeit auf dem Platz verbringen. Diese Dauercamper sind übrigens nach der neuesten Corona-Regelung in NRW aktuell schon als Gäste im eigenen Wohnwagen oder Mobilheim auf den Campingplätzen in NRW zugelassen.

Gerade auf den Campingplätzen, wo oft viel aus Holz gebaut ist und die Parzellen eng aneinander grenzen, ist es aber bewusst nicht erlaubt, dass dort Menschen das ganze Jahr über leben. „Bei den Brandverhütungsschauen, die die Kommunen verpflichtend auf Campingplätzen durchführen müssen, treten immer wieder offensichtliche Mängel am Brandschutz auf. Dabei ist auch aufgefallen, dass es eine steigende Anzahl an Menschen gibt, die dauerhaft dort leben und keinen anderen Erstwohnsitz haben“, sagt der Leiter des Amtes für Bauaufsicht der StädteRegion Aachen, Norbert Langohr.

Die StädteRegion Aachen weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass ständiges Wohnen auf Camping- und Wochenendplätzen nicht toleriert wird. „Wir möchten zudem vermeiden, dass weitere Menschen ihren Hauptwohnsitz auf einen Camping- oder Wochenendplatz verlegen. Das ist nicht erlaubt und wird von uns auch ordnungsrechtlich verfolgt“, sagt Langohr.

8.5.2020Land & LeuteKreise, Städtereg. Aachen0 Kommentare redaktion

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