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Am 13. September wird in NRW gewählt. [Foto: Kreis Euskirchen]

Kommunalwahlen unter sorgsamen Hygieneregeln

Eifel: Um auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie sicher an der Kommunalwahl teilnehmen zu können, haben die kommunalen Ordnungs- und Wahlämter jetzt in Kooperation mit dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen ein einheitliches Hygieneschutzkonzept verabschiedet. Dieses ermöglicht es allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie allen Wählerinnen und Wählern, ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko an der Wahl teilzunehmen. Unisono hoffen die Wahlämter, dass der umfassende Hygieneplan weitere Wahlhelfer ermutigt, dieser für die Demokratie unseres Landes so wichtigen Aufgabe nachzukommen. Aktuell fehlen städteregionsweit noch mehrere hundert Wahlhelferinnen und – helfer.

Aktuell wurden ansteckungssichere Rahmenbedingungen gesteckt: Von den Markierungen vor den Räumen, über den Einsatz von Spuckschutzwänden, der Personenzahl in den Räumen, der Einhaltung der Sicherheitsabstände im Wahllokal bis hin zur Belüftung der Räumlichkeiten. Im Hygieneschutzkonzept wurde der gesamte Wahlvorgang analysiert und entsprechend der Vorgaben der Coronaschutzverordnung Punkt für Punkt abgearbeitet. „

Die Wählerinnen und Wähler sollen eine Maske tragen und können gerne ihren eigenen Kugelschreiber benutzen,

empfiehlt der städteregionale Ordnungsdezernent Gregor Jansen. Die Zahl der maximal im Wahlraum zulässigen Personen richtet sich nach der Größe und Lage des Raumes.

Die Ordnung im Wahllokal und Einhaltung der Sicherheitsabstände wird durch den Wahlvorstand sichergestellt. Ziel aller Hygienemaßnahmen ist es, die Konzentration möglicher Corona-Erreger und die Gefahr einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten. Das soll vor allem durch die Einhaltung der Abstandsregeln geschehen.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung wird für den Besuch im Wahllokal sehr dringend empfohlen,

erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons und fügt hinzu: „Hingegen ist es nicht erforderlich, nach jedem Wahlvorgang die Tische zu desinfizieren. Auch von den Stimmzetteln selbst geht keine Gefahr aus. Die Wahlhelfer werden vor Ort mit einem Tröpfchenschutz aus Plexiglas geschützt. Immer dann, wenn die Mindestabstände nicht sicher eingehalten werden können, muss die Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Alle Wahllokale werden damit bevorratet.

Das Hygieneschutzkonzept richtet sich nach den derzeit geltenden Erfordernissen. Sofern am Wahltag die Maßnahmen anzupassen sind, werden die Wahlvorstände entsprechend instruiert und die Wählerschaft über die Medien, Internet und Radio hierüber informiert.

Wer sich dennoch nicht sicher fühlt, sollte bei seinem Wahlamt rechtzeitig Briefwahl beantragen und von Zuhause aus wählen. Dafür wurde die Zahl der Briefwahllokale verdoppelt. „Um Infektionsrisiken bei der Stimmabgabe auszuschließen, ist die Briefwahl die sicherste Wahl“, so Ziemons.

Sorgsame Hygienemaßnahmen werden auch in den Kreisen Euskirchen und Düren berücksichtigt: „Der Kreis Düren hat ein ausführliches Hygienekonzept erarbeitet, das den Kommunen zur Verfügung gestellt wurde. Darin enthalten sind beispielsweise Hinweise zum Aufbau des Wahllokals unter Berücksichtigung der Abstandsregeln, zu, wenn möglich, voneinander getrennten Ein- und Ausgängen, zum Aufstellen von Informationstafeln und zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes der Wahlberechtigten.“

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl: Bei der Kommunalwahl in NRW werden (Ober-)Bürgermeister(innen) und Landräte/Landrätinnen gewählt. Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige aller EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt) wohnen bzw. dort ihre Hauptwohnung haben oder sich ohne Wohnung außerhalb des Wahlgebietes sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
28.8.2020PolitikEifel0 Kommentare redaktion

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