EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

ema: 25.000 Euro für Kulturförderung von „Freien“

Kreise, Städtereg. Aachen: Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur hat jetzt einstimmig für das laufende Jahr die Fortführung der Kulturförderung im Rahmen des Projekts „economy meets art“ (ema) beschlossen. Dafür stehen 25.000 Euro im 2021er Haushalt bereit. Hintergrund ist, dass aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Kulturbereich aktuell insbesondere freiberufliche Kunst- und Kulturschaffende und freie Kultureinrichtungen in ihrer Existenz bedroht sind – und das noch stärker als im vergangenen Jahr. Daher hat die StädteRegion Aachen nun entschieden, auch in diesem Jahr die Kunstschaffenden weiterhin zu unterstützen und somit eine Vielzahl kleiner Projekte und Aktionen zu realisieren.

Im vergangenen Jahr hatte die StädteRegion Aachen erstmalig Stipendien im Rahmen des seit 2009 bestehenden Projektes „ema“ an Kunstschaffende vergeben. Nach dem Beschluss können sich professionelle Kunstschaffende ab sofort noch bis zum 15. Juli mit einem eigenen Konzept, Projekt oder einer Aktion um Gelder bewerben. Voraussetzung ist, dass die Kreativen ihren Wohnsitz in der StädteRegion Aachen haben. Das temporär begrenzte Stipendium richtet sich an Künstlerinnen und Künstler der Sparten Film, Fotografie, Musik, Kleinkunst, Literatur, Performance und Theater.

Gefördert werden zukunftsweisende Projekte und Aktionen, die sich damit befassen, neue digitale Interaktionstechniken und Veranstaltungsformate auszuloten. Ein Bezug zu Unternehmen und Einrichtungen, die besonders von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind (wie beispielsweise Gastronomie oder Pflegeheime), ist wünschenswert. Darüber hinaus kann auch die konzeptionelle Ausarbeitung von Projekten, die zu einem späteren Zeitpunkt in der StädteRegion durchgeführt werden, unterstützt werden.

Wird die eingereichte Projektskizze von der Jury der StädteRegion Aachen als förderungswürdig erachtet, erhalten die Kunstschaffenden von der Stabsstelle Kultur der StädteRegion Aachen ein Stipendium, das mit einer pauschalen Einmalzahlung von 500 bis 2.000 Euro dotiert ist. Die individuelle Höhe richtet sich nach dem Finanzplan bzw. den Kostenvoranschlägen, die bei Antragstellung einzureichen sind. Es besteht kein Anspruch auf eine Gewährung des Stipendiums.

Ansprechpartnerin ist Tanja Wessolowski von der Stabsstelle Kultur der StädteRegion Aachen (Tel. 0241 – 5198-2172, Mail: ).

11.6.2021Land & LeuteKreise, Städtereg. Aachen0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite